Moin an alle,
ich habe mal ne Frage zur Attestation résidence fiscale Francaise des Travalleurs Frontailiers Franco / Suisse 2013.
Da ich nun schon seit einem Jahr Krank bin durch einen Arbeitsunfall,habe ich natürlich auch schon die Kündigung meines Arbeitgebers bekommen.
Ich bekomme weiterhin mein Krankengeld von der SUVA ( Schweizer Unfallversicherung ) bis ich wieder Arbeiten kann.
Soll ich nun die SUVA als Arbeitgeber eintragen? Bin ein wenig Planlos

,obwohl ich denke das ich schon die SUVA eintragen muß.
Danke und ein schönes WE
LG
Micha