Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Lemikinge am 20. August 2014, 23:51:37

Titel: Frage zu Steuern
Beitrag von: Lemikinge am 20. August 2014, 23:51:37
Hallo allerseits,

Ich erwäge momentan nach Frankreich für 1-2 Jahre in Miete zu ziehen. Ich bin 23 Jahre alt, ledig, keine Kinder.
Nun höre ich von der Besteuerung her als Grenzgänger extrem viele verschiedene Varianten. Der eine meint man würde im Endeffekt fast genausoviel bezahlen wie in DE bis hin dazu was ich schon öfters gehört habe, das man als Grenzgänger 1 Nettomonatslohn als Steuern zahlt.  in DE zahle ich im Jahr ca. 8500€ Lohnsteuer (3400€ Bruttolohn + Sonderzahlungen ~45k Brutto/Jahr)
Was stimmt denn nun?
Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: pifolog am 21. August 2014, 01:47:27

Die Leute reden viel.
Bei 45.000 brutto, Grenzgänger, Single, ohne Kinder zahlst du in F an Steuern viel weniger als in D und viel mehr als ein D-Monatsnetto.
Tatsächlich sind es so ungefähr 4.000€ im Jahr.

Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: Matthias#28 am 21. August 2014, 20:19:50
als erstes gehst du hier her:
http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2014/simplifie/index.htm
mit deinen rudimentaeren Angaben kommt dann raus: Geburtsjahr 1991 / 1AJ=45.000 / Ledig / keine Kinder
das bedeutet nach allen Pauschalierungen: 40.500 zu versteuerndes Einkommen => 6539 Euro Steuern

@Pifolog: wie kommst du auf ca. 4.000 - das kann ich nicht nachvollziehen
Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: PaulchenPanter am 21. August 2014, 21:53:35
als erstes gehst du hier her:
http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2014/simplifie/index.htm
mit deinen rudimentaeren Angaben kommt dann raus: Geburtsjahr 1991 / 1AJ=45.000 / Ledig / keine Kinder
das bedeutet nach allen Pauschalierungen: 40.500 zu versteuerndes Einkommen => 6539 Euro Steuern

@Pifolog: wie kommst du auf ca. 4.000 - das kann ich nicht nachvollziehen


gibt es die Seite auch auf Deutsch?
Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: pifolog am 22. August 2014, 01:59:21

hallo Matthias#28,

wie ich auf 4.000€ Steuern komme? Ganz einfach.
In dem geschilderten Fall beträgt das deutsche Brutto 45.000. Doch in F wird nicht das Brutto versteuert. Es muss um die einbehaltenen deutschen Sozialabgaben vermindert werden, die so 21% betragen. Danach bist du bei 35.550€, die jetzt das zu versteuernde Einkommen in F darstellen. Gibst du diesen Betrag bei dem von dir erwähnten Simulator im Feld 1AJ ein, erhältst du als Ergebnis dann genau 3.988€ Steuern im Jahr.

Ich fände es gut, wenn wir uns einigen könnten, damit Lemikinge nicht noch mehr widersprüchliche Aussagen zu F-Steuern erhält.
(Zu deiner Info: Die Pauschalierung von 10% nimmt das Programm selbst vor und darf deshalb bei der Dateneingabe nicht vorher abgezogen werden).

Grüße

Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: pifolog am 22. August 2014, 02:10:31

@PaulchenPanter

Nee, gibt’s leider nicht.
Aber eine deutsche Gebrauchsanweisung dazu habe ich hier in den letzten 6 Wochen schon zweimal gepostet.
Zusätzlich findest du eine etwas veraltete Anleitung in deutsch hier im Wiki  http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuersimulation_online
Das müsste doch hilfreich sein.

(Mal so nebenbei gefragt: Ist hier im Forum jemand bereit für eine aktualisierte Version im Wiki technische Hilfe zu leisten?)

Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: Matthias#28 am 22. August 2014, 08:26:27
Hallo pifolog,
Asche ueber mein Haupt, du hast absolut recht.  :respekt:  Das hatte ich wirklich unterschlagen.
Ich habe ja selbst doch mal eine Excel gemacht, die das genau berechnet, was in das Feld 1AJ muss.

Formel:
Brutto
  - Rentenversicherung(Arbeitnehmeranteil)
  - Arbeistlosenversicherung(Arbeitnehmeranteil)
  + Krankenversicherung(Arbeitgeberzuschuss)
  + Pflegeversicherung(Arbeitgeberzuschuss)
  - Abgefuehrte Krankenversicherung
  - Abgefuehrte Pflegeversicherung
  - Abgefuehrte Pflegeversicherung(Beitragszuschlag)
= Revenues d'activite (1AJ)
Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: Grenzgängersch am 26. August 2014, 14:34:48
@Lemikinge: ich habe gerade ein ganz tolles Buch zum Thema gefunden, das ich sehr empfehlen kann: DIE BESTEUERUNG VON GRENZGÄNGERN MIT WOHNSITZ IN FRANKREICH UND ARBEITSORT IN DEUTSCHLAND von Dipl.Kfm. Ingrid Reichertz Steuerberaterin. Da sind so alle wichtigen Tipps und Kniffe erklärt. Ich bin auch kürzlich umgezogen und das Buch hat mir sehr geholfen. Das Buch habe ich bei [Werbelink entfernt by mod.] gefunden.

(den Werbelink habe ich mal entfernt - das beigefügte Bild sollte ausreichen zur Information - oder Austausch über PN)
Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: Patric am 30. August 2014, 22:38:28
Noch ein Hinweis: Die Steuerberaterin praktiziert in Völklingen: Dipl-Kfm. Ingrid Reichertz. Steuerberaterin. Blumenstraße 2. 66333 Völklingen. Tel: 0 68 98 / 2 76 38

Gruß
Patrick
Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: B4N4N3 am 17. September 2014, 10:20:03
Hallo zusammen

Ich hänge mich hier mal mit ran. Gestern Abend habe ich von einem Bekannten gehört, dass Luxemburger Grenzgänger (Deutschland wohnen und Luxemburg arbeiten) ab 2015 ihr Einkommen in Deutschland versteuern müssen und dies auch für Frankreich gilt. Die Suche im Web führt aber zu keiner Bestätigung dieser Aussage.

Wisst ihr vielleicht etwas davon?
Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: Matthias#28 am 17. September 2014, 10:48:30
??? das ist doch schon immer so.
Viele hier wohnen in Frankreich und arbeiten in Deutschland, und versteuern ihr Einkommen aus Deutschland hier in Frankreich. Das ist ja auch fuer einige die Motivation hierher zu ziehen, weil genau das geht.
Oder meinste was anderes?
Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: B4N4N3 am 17. September 2014, 11:04:56
Ich meine in Frankreich leben, in Deutschland arbeiten und in Frankreich Steuern bezahlen. Der Bekannte meinte nun gestern, dass genau das ab 2015 nicht mehr so wäre. Ab diesem Zeitpunkt wäre das Einkommen in Deutschland zu versteuern.
Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: Gabrielle am 17. September 2014, 15:38:52
Hallo B4N4N3,

nein, als abhängig Beschäftigte/r, sog. GrenzgängerIn, wird bei Wohnsitz in Frankreich und Arbeit in Deutschland weiterhin nach DBA in Frankreich versteuert. Da gibt es auch keine Änderung ab 2015.

(Originalzitat: Es reicht schon, dass uns die Deutschen die Besteuerung deutscher Renten "geklaut" haben. Meinst du (also ich), da würden sich unsere Franzosen auch noch das Besteuerungsrecht bei Einkommen in Deutschland wegnehmen lassen?)

Wäre aber mal interessant zu wissen, woher (?) dein Bekannter seine Informationen diesbezüglich hat?

Liebe Grüße Gabrielle
Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: Matthias#28 am 18. September 2014, 18:51:10
Ich meine in Frankreich leben, in Deutschland arbeiten und in Frankreich Steuern bezahlen. Der Bekannte meinte nun gestern, dass genau das ab 2015 nicht mehr so wäre. Ab diesem Zeitpunkt wäre das Einkommen in Deutschland zu versteuern.
Wir dein Bekannter 2015 verbamtet?? Beamte zahlen nach dem Dienstherrenprinzip ihre Steuern?
Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: B4N4N3 am 25. September 2014, 09:22:46

Wäre aber mal interessant zu wissen, woher (?) dein Bekannter seine Informationen diesbezüglich hat?

Liebe Grüße Gabrielle


Er hatte die Information aus Luxemburger Zeitungen. Die wären gerade voll mit dem Thema. Wie schon geschrieben, eine Suche dazu verlief erfolglos, im Sinne von nichts dazu gefunden.
Er scheint da wohl was verdreht zu haben. Vielleicht ging es um Rente oder etwas ganz anderes.
Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: Alice am 26. September 2014, 11:50:45
Na dann, hoffentlich viel Panik um nix  :pfeif: :doppeld: :winkerwinker:
Titel: Re: Frage zu Steuern
Beitrag von: Andy24 am 30. Dezember 2014, 10:55:05
Noch ein Hinweis: Die Steuerberaterin praktiziert in Völklingen: Dipl-Kfm. Ingrid Reichertz. Steuerberaterin. Blumenstraße 2. 66333 Völklingen. Tel: 0 68 98 / 2 76 38

Gruß
Patrick
wenn wir uns einigen könnten, damit Lemikinge nicht noch mehr widersprüchliche Aussagen zu F-Steuern erhält.




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