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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Bine am 18. Mai 2011, 09:35:12

Titel: Frage zu Steuererklärung: Bruttogehalt und private Krankenversicherung
Beitrag von: Bine am 18. Mai 2011, 09:35:12
Hallo,

mich beschäftigen im Zusammenhang mit der Steuererklärung für 2010 folgende Fragen:
1. von welchem Brutto wird bei der Steuererklärung ausgegangen: Gesamtbrutto oder Steuerbrutto
2. ich bin privat krankenversichert. Welchen Betrag ziehe ich vom Brutto ab, den Arbeitgeberanteil oder den kompletten Betrag, der übers Jahr an die PK gezahlt wurde?

Ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Sonnige Grüße

Titel: Re: Frage zu Steuererklärung: Bruttogehalt und private Krankenversicherung
Beitrag von: banjo am 18. Mai 2011, 10:13:19
Du gibst Dein Steuerbrutto an, also
Gesamtbrutto - Sozialabgaben - 1/2 PKV-Beitrag (KV+PV). Ich lege die PKV-Bescheinigung immer bei.
Titel: Re: Frage zu Steuererklärung: Bruttogehalt und private Krankenversicherung
Beitrag von: Eric am 18. Mai 2011, 10:13:40
Hallo Bine

ich nehme immer den Auszahlungsbetrag (da sind ja alle Abzüge drin )

Gruß

Eric
Titel: Re: Frage zu Steuererklärung: Bruttogehalt und private Krankenversicherung
Beitrag von: banjo am 18. Mai 2011, 10:17:04
Was aber im Falle der PKV falsch ist, da im Auszahlungsbetrag der PKV-Beitrag mit ausgezahlt wird, den der Versicherte aber weiterführt, somit also nicht versteuern muss.

Also entweder Steuerbrutto - 1/2 PKV oder Auszahlungsbetrag - 1/1 PKV.
Titel: Re: Frage zu Steuererklärung: Bruttogehalt und private Krankenversicherung
Beitrag von: Bine am 19. Mai 2011, 11:22:40
jetzt bin ich etwas verwirrt.

auf dem Gehaltszettel gibt es folgende Bruttoangaben:

Gesamtbrutto und lohnsteuerpflichtiges Brutto. Diese unterscheiden sich da der Arbeitgeber in eine Direktrentenversicherung zahlt, sprich Gesamtbrutto ist höher als lohnsteuerpflichtiges Brutto.

1.Von welchem Brutto ziehe ich jetzt die Sozialabgaben  und die PKV ab?
2. Ziehe ich 1/2 PKV ab oder 1/1 PKV ab?

Viele Grüße
Titel: Re: Frage zu Steuererklärung: Bruttogehalt und private Krankenversicherung
Beitrag von: banjo am 19. Mai 2011, 11:47:10
Wenn Dein Brutto den Arbeitgeberanteil für die PKV (i.d.R. 50% des Gesamtbeitrags) ausweist (= das an Dich ausgezahlte Geld), dann ziehst Du die 50% plus Deine 50% = 100% (=1/1) ab, also den kompletten Anteil PKV.
Wenn Dein Brutto den Arbeitgeberanteil für die PKV bereits abgezogen hat, dann darfts Du nur den Teil abziehen, den Du selber an die PKV weitergeleitet hast (Eigenanteil), i.d.R 50%, d.h. Du ziehst nur 1/2 PKV ab.
Achte darauf, dass die PKV-Zuschüsse des Arbeitgebers gedeckelt sind, übrigens bei der KV und PV mit verschiedenen Deckeln. D.h. der AG zahlt die 50% nur bis zu einer Höchstgrenze für die KV, wenn Du einen KV-Vertrag mit hohen Beiträgen hast, kann es sein, dass Du die Grenze überschreitest. Der max. AG-Zuschuss KV 2009 war 262,50€/Monat, für die private Pflegeversichung 36,56€/Monat. In 2011 ist es 271,01 / 36,20.

Du kannst ja mal Deine Gehaltsabrechung anonymisiert posten (Name und Beträge schwärzen), wenn Du willst.