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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Mathis am 24. September 2014, 13:13:58

Titel: Frage: Steuer bei Immobilienverkauf in Deutschland
Beitrag von: Mathis am 24. September 2014, 13:13:58
Hallo,

wenn man als Teilhaber einer Eigentümergemeinschaft einer Immobilie in Deutschland seinen Anteil verkauft, und damit von Sachwert in Geldwert überführt, ist man dann mit Wohnsitz in Frankreich dafür steuerpflichtig? Die sog. Spekulationsfrist (10 Jahre) ist schon überschritten, d.h. der Verkaufserlös wäre in Deutschland (mit deutschem Wohnsitz) nicht steuerpflichtig.

Recht spezielle Frage, aber vielleicht weiß es jemand.

Gruß Mathis


Titel: Re: Frage: Steuer bei Immobilienverkauf in Deutschland
Beitrag von: Sebastian am 05. Oktober 2014, 11:12:59
Hallo Mathis,

hast du auf deine Frage eine Antwort gefunden?
Mich interessiert das Thema auch und wäre für Hilfe/Info's dankbar.

Gruß
Sebastian
Titel: Re: Frage: Steuer bei Immobilienverkauf in Deutschland
Beitrag von: pifolog am 08. Oktober 2014, 01:06:26

So ein Verkaufsgewinn ist in F als 'plus-value immobilière' steuerrelevant.
Er wird nach F-Bestimmungen ermittelt. Und da wird es kompliziert.
Unter welchen Bedingungen er überhaupt steuerpflichtig ist oder in welcher Höhe kann man hier erfahren:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F10864.xhtml
(Ein herrlich vertracktes Beispiel daraus: Verkauft jemand erstmalig eine Immobilie, die er nicht als Hauptwohnung nutzt und setzt den Verkaufserlös zum Erwerb einer Hauptwohnung innerhalb von 2 Jahren ein, bleibt der Gewinn steuerfrei.)
 
Der Gewinn darf in D und auch in F versteuert werden. Jedes Land errechnet nach seinen eigenen Gesetzen. Zur Vermeidung der doppelten Besteuerung muss F einen crédit d'impôt gewähren, schreibt das DBA vor.
Dieses Verfahren kennen wir ja. F rechnet alle Einkünfte zusammen, ermittelt daraus einen  Steuerbetrag und reduziert diesen dann um den im anderen Land zu versteuernden Anteil. Das Ergebnis: Die F verbleibenden Einkünfte werden höher versteuert, der Gewinn selbst nicht. In D nennt man das Progressionsvorbehalt.
So weit so gut, da sind sich alle einig.

Nur ist strittig, ob das mit den plus-values auf Immobilien auch genau so funktioniert.
Denn F versteuert diese nicht mit den anderen Einkünften zusammen nach der üblichen Tabelle mit den 6 Tranchen von 0 – 45%, sondern davon unabhängig zu einem festen Satz. Bei Gewinnen bis zu 50.000€ beträgt der 19%.
Da machen in der bekannten Rechnung 19% plus an Steuern und 19% minus als crédit d'impôt eben null. Somit blieben deutsche Gewinne in F ohne Auswirkung.

Ob diese Berechnung letztlich so stimmt?
Bisher habe ich widersprüchliche Äußerungen gehört. (In F eigentlich ganz normal)

Eine eindeutige Aussage dazu kann die DGFiP machen, die auch per Internet für konkrete Fragen ansprechbar ist.
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/contacts?pageId=contacts
Deren Antwort bekommt man dann gratis, mit höchster staatlicher Kompetenz und Verbindlichkeit.

Titel: Re: Frage: Steuer bei Immobilienverkauf in Deutschland
Beitrag von: Sebastian am 09. Oktober 2014, 14:49:43
Danke für die hilfreiche Antwort!

Gruß
Sebastian