So ein Verkaufsgewinn ist in F als 'plus-value immobilière' steuerrelevant.
Er wird nach F-Bestimmungen ermittelt. Und da wird es kompliziert.
Unter welchen Bedingungen er überhaupt steuerpflichtig ist oder in welcher Höhe kann man hier erfahren:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F10864.xhtml(Ein herrlich vertracktes Beispiel daraus: Verkauft jemand erstmalig eine Immobilie, die er nicht als Hauptwohnung nutzt und setzt den Verkaufserlös zum Erwerb einer Hauptwohnung innerhalb von 2 Jahren ein, bleibt der Gewinn steuerfrei.)
Der Gewinn darf in D und auch in F versteuert werden. Jedes Land errechnet nach seinen eigenen Gesetzen. Zur Vermeidung der doppelten Besteuerung muss F einen crédit d'impôt gewähren, schreibt das DBA vor.
Dieses Verfahren kennen wir ja. F rechnet alle Einkünfte zusammen, ermittelt daraus einen Steuerbetrag und reduziert diesen dann um den im anderen Land zu versteuernden Anteil. Das Ergebnis: Die F verbleibenden Einkünfte werden höher versteuert, der Gewinn selbst nicht. In D nennt man das Progressionsvorbehalt.
So weit so gut, da sind sich alle einig.
Nur ist strittig, ob das mit den plus-values auf Immobilien auch genau so funktioniert.
Denn F versteuert diese nicht mit den anderen Einkünften zusammen nach der üblichen Tabelle mit den 6 Tranchen von 0 – 45%, sondern davon unabhängig zu einem festen Satz. Bei Gewinnen bis zu 50.000€ beträgt der 19%.
Da machen in der bekannten Rechnung 19% plus an Steuern und 19% minus als crédit d'impôt eben null. Somit blieben deutsche Gewinne in F ohne Auswirkung.
Ob diese Berechnung letztlich so stimmt?
Bisher habe ich widersprüchliche Äußerungen gehört. (In F eigentlich ganz normal)
Eine eindeutige Aussage dazu kann die DGFiP machen, die auch per Internet für konkrete Fragen ansprechbar ist.
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/contacts?pageId=contacts Deren Antwort bekommt man dann gratis, mit höchster staatlicher Kompetenz und Verbindlichkeit.