Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Frage: Basis für die Berechnung der Einkommenssteuer (für die Simulation)  (Gelesen 6650 mal)

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Offline Leonie123

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Hallo zusammen,

in der Simulation der Einkommensteuer
http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2012/simplifie/index.htm

muss ich mein Einkommen eingeben: s.

Indiquez vos seuls revenus d'activité
(salaires, droits d'auteur, avantages en nature et indemnités journalières)

Wie berechnet sich das revenus d'activite?

Bruttoeinkommen abzüglich der von mir gezahlten gesetzlichen Rentenbeiträge, dem von mir gezahlten (privaten) Krankenversicherungsbeitrag, dem Beitrag zur AL-Versicherung. Ist das richtig und kommen noch andere Beiträge zum Abzug?

Meine Mann ist als Geschäftsführer angestellt und zahlt aus seinem Nettogehalt privat Beiträge zur Renten bzw. zur AL-Versicherung und zur Krankenversicherung. Kann er diese Beiträge zum Abzug bringen?
Unser bisheriger Steuerberater (in Deutschland) ist hiermit überfordert.
Danke im voraus.
Leonie


Offline Leonie123

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Ich freue mich auch über Teilantworten oder kann mir jemand einen Steuerberater empfehlen im Raum Wissembourg.
Gruß Leonie

Offline Ralph

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Unser bisheriger Steuerberater (in Deutschland) ist hiermit überfordert.


Wie soll er sich auch in F auskennen.....das gibt es höchstens im Grenzgebiet.
Alle Antworten findest Du hier : http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_Frankreich#Standard-Berechnung_f.C3.BCr_Grenzg.C3.A4nger

im Kurzen - Brutto minus Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung.
Das Gleiche gilt auch für Deinen Mann, denn er ist Angestellter.
« Letzte Änderung: 03. Februar 2012, 11:22:55 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Leonie123

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Hallo Ralph,
Danke für die Info. Mein Mann zahlt den gesamten Krankenversicherungsanteil, keine Rentenversicherung und auch keine AL-Versicherung.
Deshalb hat er sich privat rentenversichert.

Kann er dann auch die gesamte Krankenversicherung zum Abzug bringen?

Ich habe jetzt im Forum irgendwo gelesen, dass die private Rentenversichrung nicht in Abzug gebracht werden kann.
Vielleicht ist die Frage auch etwas zu spezifisch.

Kann mir denn jemand einen Steuerberater empfehlen bzw. ist es sinnvoll direkt beim französischen Amt vorbeizuschauen?
Gruß Leonie

Offline Matthias#28

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Hallo Leonie,

ohne das ich je bei war Thomas Ehl: http://www.steuerberater-karlsruhe.com/scheibenhardt.html
Ehl war einer der mit Autoren von dem Buch Elsass fuer Neubuerger: http://www.amazon.de/Elsa%C3%9F-f%C3%BCr-Neub%C3%BCrger-Dietlev-Bartels/dp/3881902260

Da mir das Buch sehr viel damals geholfen hat, waere er fuer mich der erste Anlaufpunkt.


gruss Matthias

Offline moni

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Hallo zusammen,

Ich kann Herrn Ehl sehr emfpehlen; er macht seit 5 Jahren unsere Steuererklärung und wir hatten auch ein paar seltenere Konstellationen, hat alles gut geklappt.

Viele Grüße
moni

Offline Maiki75

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Hallo zusammen,

Ich kann Herrn Ehl sehr emfpehlen; er macht seit 5 Jahren unsere Steuererklärung und wir hatten auch ein paar seltenere Konstellationen, hat alles gut geklappt.

Viele Grüße
moni

Kann ich nur bestätigen! Bei Herrn Ehl ist man gut aufgehoben!

Maik