Hallo Törtchen,
Zu Deiner ersten Frage kann ich was antworten, da ich die gleiche Situation habe: Du musst Grenzgänger sein (mit allen Voraussetzungen, die Du leicht im Internet und im Forum findest). Und das musst Du Dir auch bescheinigen lassen, zunächst - witzigerweise - vom Arbeitgeber, der Du selbst bist (macht immer mein Mitgeschäftsführer, aber Du kannst es auch selbst unterschreiben), dann vom Finanzamt in F und dann geht es ans zuständige Finanzamt in D. Damit buchen die dann keine Steuer ab. Du musst dann in Frankreich versteuern.
Grüße
moni