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Autor Thema: Frage an die Geschäftsführer Grenzgänger oder jemand der das weiß  (Gelesen 2077 mal)

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Offline Törtchen

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Hallo Ihr Lieben,

wir planen den Umzug in schöne Frankreich. Ich bin angestellt als GF in eigener GmbH an der ich 60% halte. Ich habe die Suchfunktion genutzt und verstanden, dass ich die Lohnsteuer künftig in F abführe. Den Firmenwagen berechnet ihr ja anhand der Sozialversicherungswerte und gebt ihn in F mit 12% des Anschaffungspreises an (auch bei Leasingfahrzeugen?). Da ich als GF bei eigener Gesellschaft angestellt bin, wird keine Sozialversicherung einbehalten. Es besteht ja  keine Sozialversicherungspflicht in D wenn Du Mehrheitsgesellschafter bist.
Fragen:
- Hat jemand die Konstellation, dass keine Sozialversicherung abgeführt wird, als GF mit Anstellungsvertrag die Lohnsteuer dennoch in Frankreich abgeführt wird?
- Wenn ja, gebt ihr den Firmenwagen dann überhaupt in F an? Käme ja nie raus da meinem Verständnis nach in D keine 1% und 0,03% auf der Lohnbescheinigung auftauchen da ja die Lohnbesteuerung in F stattfindet. Korrekt? (Nur Theorie. Bitte nicht schimpfen  >:D)

Danke und LG
Törtchen


Offline moni

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Re: Frage an die Geschäftsführer Grenzgänger oder jemand der das weiß
« Antwort #1 am: 16. September 2020, 09:48:56 »
Hallo Törtchen,
Zu Deiner ersten Frage kann ich was antworten, da ich die gleiche Situation habe: Du musst Grenzgänger sein (mit allen Voraussetzungen, die Du leicht im Internet und im Forum findest). Und das musst Du Dir auch bescheinigen lassen, zunächst - witzigerweise - vom Arbeitgeber, der Du selbst bist (macht immer mein Mitgeschäftsführer, aber Du kannst es auch selbst unterschreiben), dann vom Finanzamt in F und dann geht es ans zuständige Finanzamt in D. Damit buchen die dann keine Steuer ab. Du musst dann in Frankreich versteuern.
Grüße
moni

Offline Törtchen

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Re: Frage an die Geschäftsführer Grenzgänger oder jemand der das weiß
« Antwort #2 am: 17. September 2020, 11:56:15 »
 :smily: Danke Moni :). Interessant ist tatsächlich ob es eine Verbindung zwischen SOzialversicherungspflichtigkeit und der Befreiung von der Zahlung der Lohnsteuer in D gibt. Ich habe nun noch eine Anfrage an Frontiers gestellt.

LG

Offline spirou

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Re: Frage an die Geschäftsführer Grenzgänger oder jemand der das weiß
« Antwort #3 am: 17. September 2020, 12:23:54 »
Hallo,
warum sollte es da einen Zusammenhang geben?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Du stellst deinen Antrag auf Steuerbefreiung beim Finanzamt fertig.
Bei der Sozialversicherung mußt du überlegen ob freiwillig in die gesetzliche gehst, dann kannst du auch in F eine Carte viatale beantragen und in F
zum Arzt gehen oder ins Spital (z.B. bei Not-oder Unfall), oder dich privat versicherst und unter Umständen nicht genommen wirst, da du im Ausland wohnst.In F gibt es keine privaten Vollversicherungen nur Zusatzkassen.
Den Firmenwagen mußt du selbstverständlich angeben, da der ja auf deinem Lohnzettel steht.
1% vom Neuwert kommt auf das Brutto drauf und unten wieder weg, da du keine Steuern in D zahlst.
Du mußt dann auf deiner franz. Steuererklärung 1% pro Monat vom Anschaffungswert incl. MwSt. angeben und eben in F versteuern.
Grüße