Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Ab wann besteuert man in F???  (Gelesen 17999 mal)

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Offline XY

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Re: Ab wann besteuert man in F???
« Antwort #30 am: 17. August 2012, 10:58:08 »

Ganz klar bei beschränkter Stpfl. ohne der von Dir angedeuteten Option nicht einbeziehen! Bei Option ja!

Gruß

Offline Törtchen

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Re: Ab wann besteuert man in F???
« Antwort #31 am: 17. August 2012, 11:40:52 »
Hallo XY,

man sollte nachts nicht rechnen  :-\. Habs nochmal kalkuliert.
Richtige Trennung von Ehemann und Kinder zum 31.08.2012 mit Unterhaltsvereinbarung etc. Damit Grenzgänger aus meiner Sicht ok.
Es ergeben sich folgende Beträge bei grober Rechnung:

2012:
Bruttoverdienst bis 31.08. in D: 81.667 € mit Lohnsteuersatz von 19,2% bei Steuerklasse 3. Da wir uns am 31.08. trennen bleibt uns der Vorteil für die Gesamtveranlagung bis 31.12.2012 erhalten. Erst dann erfolgt steuerlich in D die Trennung. Steuererklärung für 2012 muss ich in D ja noch abgeben.
Bruttoverdienst wenn ich in D geblieben wäre bis 31.12 : 123.331. Steuersatz hierfür in  D 25,9%
Progessions-Gedöns: Diese 6,7 % die es mehr sind setze ich nun für den Bruttolohn von 81.667 € an.
Ergo Nachzahlung in D für 2012: 5.496€

Steuern in Frankreich: Auszahlung Arbeitgeber abzgl. Sozialversicherung  für die 4 Moante etc.: 39.132€
im Steuerkalkulator angenommen dass Trennung der Beziehung zum 31.08.2012
4 Kinder die nicht im Haushalt leben (in residence separee eingetragen)
Damit Steuern in Frankreich für 2012: 1.583 €

Es ergibt sich also folgendes Ergebnis:
Auszahlung Arbeitgeber 39.132 €
-Nachzahlung in D: 5496 €
- Steuern F: 1.583 €
- Wohnsteuer evt.: 150 € (einfach mal angenommen)
- Wohnung Frankreich 2000€ (kleines Studio für 500 €inkl. NK pro Monat)
Ergebnis: 29903 € / 4 = 7.475 € pro Monat netto
In D wären es etwa  6.514 € netto
Macht ein Plus pro Monat von 961€ durch Umzug nach Frankreich.

Hab ich einen Denkfehler?

Danke Für Deine und eure Einschätzung!

GLG
Törtchen





Offline XY

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Re: Ab wann besteuert man in F???
« Antwort #32 am: 17. August 2012, 12:02:10 »

Hab ich einen Denkfehler?


Ja!

Ich habe es schon vermutet, dass Du so rechnest! Aber steuerpflichtig in D ist natürlich aufgrund der Grenzgängerregelung nur Dein Brutto bis zum Umzug!!! Du darfst eben nicht das volle Jahr nehmen und dann zusätzlich einen Progressionsbetrag draufrechnen!

Bei Deinem Gehalt wirkt sich natürlich die Progression massiv aus!

Es dürfte dennoch kaum zu einer Nachzahlung kommen!


PS Bei Deinem Gehalt wäre für mich allerdings schon eine Flasche Schampus für umfassende Beratung fällig! Ist klar!
« Letzte Änderung: 17. August 2012, 12:05:00 von XY »

Offline Törtchen

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Re: Ab wann besteuert man in F???
« Antwort #33 am: 17. August 2012, 13:22:45 »
Hi XY,

Schampus gerne!

MMmmhhhh..... Aber ich habe doch nur das Einkommen bis August als steuerpflichtig gerechnet. Aber mit dem Steuersatz für das Einkommen das ich bis  31.12 verdient hätte...
In solchen Sachen:  :anixwissen: :anixwissen: :anixwissen:. Ich bin in diesen Dingen einfach zu doof. :eijoo:

Wie auch immer: Frankreich Lohnt sich also auf jeden Fall auch schon in 2012 :-)

LG
« Letzte Änderung: 17. August 2012, 13:25:05 von Törtchen »

Offline XY

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Re: Ab wann besteuert man in F???
« Antwort #34 am: 17. August 2012, 14:11:12 »

Ja aber die Thematik ist schon sehr speziell! Da sind selbst Steuerberater überfordert und mancher Grenzgänger kann mit seinen Erfahrungen selbst denen noch etwas vormachen! Das ist auch nicht das Alltagsgeschäft in der Steuerberatung! Da drückt sich jeder davor, man beherrscht gerade so das Standardprogramm aber zusammen mit den Auslandsachverhalten ist man in der Regel überfordert!

Wenn Du das Jahresbrutto so ansetzt, dann ist da ja schon der Betrag drin, der in D nicht mehr steuerpflichtig ist und dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Wenn Du ihn nochmals separat hinzurechnest, dann hast du ihn doppelt berücksichtigt. Also der Steuersatz so wie Du ihn berechnest und dann nur auf das in D steuerpflichtige Brutto anwenden, dann hast Du es.
   
Den Schampagner trinken wir dann bei mir im Garten oder bei Dir in Deiner neuen Wohnung in F!?

Ab nächstem Jahr wird es teurer, da schreibe ich dann Rechnungen für Beratung!

 :laugh:


Gruß

Offline Gabrielle

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Re: Ab wann besteuert man in F???
« Antwort #35 am: 17. August 2012, 15:20:00 »
XY,
...Ganz klar bei beschränkter Stpfl. ohne der von Dir angedeuteten Option (damit meinst du "unbeschränkt") nicht einbeziehen! Bei Option (auch wieder "unbeschränkt") ja!

Danke, WO darf ich (!) den Schampus hinschicken? Meine ich ernsthaft!

Gruß Gabrielle - und somit "klappt's auch mit dem Nachbarn".