Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Wagner am 13. Februar 2018, 19:47:24
-
Hallo, ich habe heute von meinem Arbeitgeber das ausgefüllte Formular in drei Ausfertigungen bekommen.
Eins für mich ist soweit klar.
Eins fürs Deutsche und eins fürs französische Finanzamt.
Wohin zuerst und wer füllt den Absatz drei aus ?
Danke
Gruß
Wagner
-
Schaust Du hier ;)
https://www.google.fr/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwjqnqT4yKPZAhXBthQKHZC2A94QFggvMAE&url=https%3A%2F%2Fwww.infobest.eu%2Ffileadmin%2Fdata%2FPublikationen%2FGrenzgaenger%2FGrenzgaenger_F-D.pdf&usg=AOvVaw3odTP9r4xWzyu25t5fROqD
-
Alles soweit verstanden.
Aber gehe ich erst mit dem Formular nach Frankreich und dort wird Absatz drei für Deutschland ausgefüllt, oder umgekehrt.
Danke
-
Das für Dich zuständige FA in F bekommt alle 3 Durchschläge, füllt seinen Part aus und schickt Dir dann noch die beiden Zettel für Dich & das für Dich zuständige FA in D. Von denen bekommst Du in der Regel selbst nichts mehr, sondern nur Dein AG. Besser ist es, wg der Gültigkeitsdauer, dass Du Dir von Deinem AG eine Kopie geben lässt. Dann kannst Du bei Zeiten (3-2 Monate vor Ablauf) wieder eine neue Grenzgängerbescheinigung ausstellen lassen. Es sei denn, Dein AG macht das für Dich automatisch.
-
Perfekt Danke !!!!!!!!!!!!