Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgängerzone u. Doppelsteuerabkommen  (Gelesen 11700 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Guest

  • Gast
Grenzgängerzone u. Doppelsteuerabkommen
« am: 08. Dezember 2006, 16:43:40 »
Salut, liebe Mitglieder des Forums,

Ich habe 2 Fragen und hoffe, dass mir jemand einen Rat erteilen kann:

Ich arbeite in Saarbrücken (Angestellte im öffentlichen Dienst- TVÖD) und mein Mann ist Beamter im Saarland. Aus steuerlichen Gründen (zahle mit Lohnsteuerklasse V 54 % Steuern) überlegen wir nach Frankreich zu ziehen.

a) Ich habe gelesen, dass das Doppelsteuerabkommen (also Arbeiten im Saarland, wohnen und Steuern zahlen in FR) nur bei einer 30 km Entfernung des franz. Wohnsitzes von der Grenze des Saarlandes von steuerlicher Relevanz ist. Wir würden gern nach Metz (Moselle) ziehen. Liegt Metz noch in dieser 30 km Zone?

b) Ich habe gelesen, dass Beamte des deutschen Staates ihre Steuern in Deutschland zahlen. Kann ich als Ehefrau meine Steuern in FR zahlen oder werden wir trotzdem in Deutschland gemeinsam veranlagt, da verheiratet?

Über Ratschläge würde ich mich freuen.
Lieben Gruß,
Daniela

Offline Dieter12

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 477
    • Profil anzeigen
Grenzgängerzone u. Doppelsteuerabkommen
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2006, 18:28:24 »
Zitat von: daniela_albers
b) Ich habe gelesen, dass Beamte des deutschen Staates ihre Steuern in Deutschland zahlen. Kann ich als Ehefrau meine Steuern in FR zahlen oder werden wir trotzdem in Deutschland gemeinsam veranlagt, da verheiratet?
Hi Daniela,

Wenn Du in F deine Steuern  bezahlst, wird das d Gehalt deines Mannes mit eingerechnet zur Ermittlung deines f Steuersatzes, der dann nur auf dein Gehalt angewendet wird.
Wie die Sache für deinen Mann in D aussieht, weiss ich allerdings auch nicht. Solltest Du etwas herausfinden, gibt mal eine Antwort, da mich das interessiert. Die Frage wäre nämlich, ob dein Mann auch dein Gehalt angeben muss und so einen höheren Steuersatz erhält, wie es in F der Fall ist, oder ob er gar die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht verliert, weil dein Einkommen als ausländisches gewertet wird?

Gruss, Dieter

Offline sab

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 58
    • Profil anzeigen
Grenzgängerzone u. Doppelsteuerabkommen
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2006, 23:24:15 »
Zitat
Ich arbeite in Saarbrücken (Angestellte im öffentlichen Dienst- TVÖD)
Vorsicht: Meines Wissens müssen nicht nur Beamte, sondern alle Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland Steuern zahlen, egal wo sie ihren Wohnsitz haben. Sobald man für Vater Staat arbeitet, muss man auch seine Steuern im Arbeitsland zahlen - das gilt umgekehrt auch für Franzosen und ist Teil des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich (Artikel 14). Eine Ausnahme bilden Grenzgänger mit französischer Staatsbürgerschaft, die im deutschen öffentlichen Dienst arbeiten. Also lieber noch mal genau beim deutschen Finanzamt erkundigen.

Guest

  • Gast
Grenzgängerzone u. Doppelsteuerabkommen
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2006, 11:49:12 »
Vielen Dank schon mal für Eure kostbaren Ratschläge. Ja - ich denke ich werde mich vorher ausführlich beim Finanzamt erkundigen. Es nützt ja auch nichts sich Illusionen zu machen und hinterher dumm in die Röhre zu gucken.
Also lieben Dank nochmals!

Guest

  • Gast
Grenzgängerzone u. Doppelsteuerabkommen
« Antwort #4 am: 09. Mai 2007, 18:04:55 »
Hallo,
ich muss als deutscher Beamter, obwohl ich in Metz wohne nach dem Doppelsteuerabkommen nach wie vor meine Steuern in Deutschland bezahlen. Es wird ein Progressionsvorbehalt auf die Steuern meiner Frau angerechnet, die in F Steuern zahlt. Alle Nichtbeamten zahlen normal Steuern an das Land in dem sie wohnen.

Offline Erika Corsten

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 7
    • Profil anzeigen
Grenzgängerzone u. Doppelsteuerabkommen
« Antwort #5 am: 10. Mai 2007, 19:29:18 »
Hallo,

man kann sich diesbezüglich auch bei der Arbeitskammer Saar erkundigen. Die helfen sicher.
Auf der Hompage www.arbeitskammer.de gibt es u. a. den

Ratgeber für Grenzgänger
Deutschland-Frankreich
Guide pour les frontaliers Allemagne-France
(Sept. 2006)
10. Auflage 9/2006  

Ansonsten dort anrufen.
Gruß, Erika aus Schoeneck

Offline Bullie

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 13
    • Profil anzeigen
Grenzgängerzone u. Doppelsteuerabkommen
« Antwort #6 am: 19. Mai 2007, 15:40:34 »
Zitat von: AMD
ich muss als deutscher Beamter, obwohl ich in Metz wohne nach dem Doppelsteuerabkommen nach wie vor meine Steuern in Deutschland bezahlen.
Das ist leider absolut richtig:-( Gilt auch für Pensionäre...man kann wohnen auf der Welt wo immer man will - seine Steuern wird man immer beim deutschen Staat abdrücken müssen:-( Habe mich extra bei einem Notar erkundigt, weil ich so gerne meine Steuer in F gezahlt hätte...

Liebe Grüsse,
Bullie