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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: jauno am 31. Juli 2019, 19:44:29

Titel: Fiscalité bei Kindern, die in Deutschland studieren und wohnen
Beitrag von: jauno am 31. Juli 2019, 19:44:29
Hallo Grenzgänger.
Hat jemand Kinder, die in Deutschland studieren und dort wohnen? Mich würde interesieren, was man beachten muss:
1. Anmeldung beim Einwohneramt - Erst- oder Zweit-Wohnsitz? Spielt das eine Rolle für die déclaration des revenus? Die Kinder müssten ja u. U. in D eine Steuerklärung abgeben.
2. Fiscalité in F - was muss man beachten? pension alimentaire oder  rattachement au foyer? Was kann man überhaupt absetzen?
Würde mich freuen für Tips von Grenzgängern mit studierenden Kindern in D.
Gruß
Norbert
Titel: Re: Fiscalité bei Kindern, die in Deutschland studieren und wohnen
Beitrag von: Butch am 07. November 2019, 12:46:03
Hallo,
habe meiner Tochter (studierte in Köln und Bonn) über Jahre hinweg Unterhalt (ca. 900 €/Monat) gezahlt und diesen komplett in der Steuererklärung abgesetzt und wurde akzeptiert. Funktioniert aber leider nicht bei jedem Finanzamt in F. Am besten ist, wenn man hierfür eine Bescheinigung hat; idealerweise eine Unterhaltsverfügung durch einen Anwalt oder Gericht. Kann man ja erzwingen, was dann zwar was kostet, aber sich auf jeden Fall lohnt.
Gruß Butch
Titel: Re: Fiscalité bei Kindern, die in Deutschland studieren und wohnen
Beitrag von: Eric am 27. September 2020, 18:32:54
Hallo,

unsere Tochter wohnt jetzt während des Studiums auch in Deutschland und wird nebenbei auch dort arbeiten.  Das Gehalt wird sie jetzt wohl in Deutschland versteuern müssen?
Titel: Re: Fiscalité bei Kindern, die in Deutschland studieren und wohnen
Beitrag von: jauno am 27. September 2020, 19:03:33
Hallo,

unsere Tochter wohnt jetzt während des Studiums auch in Deutschland und wird nebenbei auch dort arbeiten.  Das Gehalt wird sie jetzt wohl in Deutschland versteuern müssen?

Sofern sie in D gemeldet ist, ja. Es gibt allerdings Freigrenzen.