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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: taram am 12. Dezember 2018, 10:13:08

Titel: Firmenwagen als Grenzgänger
Beitrag von: taram am 12. Dezember 2018, 10:13:08
Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und auch gerade ins Elsass gezogen. Mein Arbeitsort liegt in Karlsruhe und ich habe einen Firmenwagen von meinem deutschen Arbeitgeber. Wird mit der 1% Regelung versteuert, also hat mein AG das Gesamtbrutto (also inklusive dem Firmenwagen) in das Grenzgängerformular eingetragen.
 Dieser wollte nun wissen, wie wir das mit dem Wagen machen sollen, denn ich muss die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nach deutschen Steuerrecht versteuern und das wären bei 62km scheinbar Unsummen. Da ich nun aber in Frankreich Steuern bezahle gilt wahrscheinlich das französische Steuerrecht. Kann mir jemand sagen, wie das in Frankreich gehandhabt wird?

Liebe Grüße

Titel: Re: Firmenwagen als Grenzgänger
Beitrag von: hoherprotektor am 08. Januar 2019, 17:21:46
Hi,

bin auch gerade in der Situation. Das ganze besteht aus 2 Teilen. Also du musst die höheren Sozialabgragen in Deutschland abführen und die 1% Prozent auf den Brutto- Lohn (ohne Sozialabgaben)  in Frankreich. Die km- Abhängige Teil entfällt in Frankreich. In Frankreich kann auch 1% des Kaufpreises anstatt des Listenpreises verwendet werden.

Bsp.

Bruttoeinkommen
+Anteil 1% Regelung (1)
+Anteil resultierend aus der Strecke (2)
Hieraus werden nun die Sozialabgaben in D berechnet. (Diese liegen natürlich höher also ohne FW)

Anschließend werden (1) und (2) wieder abgezogen.  Nun  musst du für die Französiche Steuerklärung nochmal teil (1)* 12 Monate drauf rechnen ( Teil (2) nicht) und dann wird versteuert.
Du sparst den km Teil in Frankreich, kannst jedoch den Weg nicht mehr absetzen (fres reel).

Gruß
Michael
 
Titel: Re: Firmenwagen als Grenzgänger
Beitrag von: Precalff am 22. Januar 2019, 13:06:11
noch nie ausprobiert