Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Firma in Deutschland, Wohnsitz in Frankreich  (Gelesen 5386 mal)

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_Markus_

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Firma in Deutschland, Wohnsitz in Frankreich
« am: 12. März 2009, 19:33:48 »
Hallo Zusammen,

ich beschäftigt mich schon länger mit der Frage wenn ein deutscher in D ein Geschäft eröffnet und auch Inhaber dieses Unternehmens ist, seinen Lebensmittelpunkt und Wohnsitz in F sich befindet, zahlt er dann in D Ertragssteuer wo das Unternehmen sich befindet, oder wird er in F mit der Ertragssteuer veranlagt.

Der Angestelle der in F wohnt und seinen Gehalt in der Grenzregion in D erwirtschaftet bezahlt seine Lohnsteuer durch das Grenzgängerabkommen in F.   

Bei einem Geschäftsinhaber der in F wohnt und in D durch sein Geschäft einen Gewinn erwirtschaftet wo verteuert er?
« Letzte Änderung: 13. März 2009, 10:21:53 von _Markus_ »

Offline Ralph

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Re: Firma in Deutschland, Wohnsitz in Frankreich
« Antwort #1 am: 13. März 2009, 17:19:02 »
Hallo Markus,

ganz klare Antwort - Geschäftsinhaber mit Wohnsitz in F und Geschäftssitz in D versteuert Einkünfte in D. Anders ist es bei einen GmbH Geschäftsführer, da versteuert die Gesellschaft in D und der GF mit Wohnsitz F in F (er ist ja in diesem Fall wieder Angestellter und Grenzgänger).

Ist der Geschäftsinhaber auch noch Angestellter bei einer Firma und Grenzgänger bezahlt er in beiden Ländern Steuer (Einkünfte aus Selbstständigkeit in D und Einkünfte als Angestellter in F). Das mache ich zur Zeit.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

_Markus_

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Re: Firma in Deutschland, Wohnsitz in Frankreich
« Antwort #2 am: 15. März 2009, 20:41:04 »
Hallo Markus,

ganz klare Antwort - Geschäftsinhaber mit Wohnsitz in F und Geschäftssitz in D versteuert Einkünfte in D. Anders ist es bei einen GmbH Geschäftsführer, da versteuert die Gesellschaft in D und der GF mit Wohnsitz F in F (er ist ja in diesem Fall wieder Angestellter und Grenzgänger).

Ist der Geschäftsinhaber auch noch Angestellter bei einer Firma und Grenzgänger bezahlt er in beiden Ländern Steuer (Einkünfte aus Selbstständigkeit in D und Einkünfte als Angestellter in F). Das mache ich zur Zeit.

Gruß Ralph

Okay danke Ralph, jetzt wird's klarer.