Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: _Markus_ am 12. März 2009, 19:33:48
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Hallo Zusammen,
ich beschäftigt mich schon länger mit der Frage wenn ein deutscher in D ein Geschäft eröffnet und auch Inhaber dieses Unternehmens ist, seinen Lebensmittelpunkt und Wohnsitz in F sich befindet, zahlt er dann in D Ertragssteuer wo das Unternehmen sich befindet, oder wird er in F mit der Ertragssteuer veranlagt.
Der Angestelle der in F wohnt und seinen Gehalt in der Grenzregion in D erwirtschaftet bezahlt seine Lohnsteuer durch das Grenzgängerabkommen in F.
Bei einem Geschäftsinhaber der in F wohnt und in D durch sein Geschäft einen Gewinn erwirtschaftet wo verteuert er?
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Hallo Markus,
ganz klare Antwort - Geschäftsinhaber mit Wohnsitz in F und Geschäftssitz in D versteuert Einkünfte in D. Anders ist es bei einen GmbH Geschäftsführer, da versteuert die Gesellschaft in D und der GF mit Wohnsitz F in F (er ist ja in diesem Fall wieder Angestellter und Grenzgänger).
Ist der Geschäftsinhaber auch noch Angestellter bei einer Firma und Grenzgänger bezahlt er in beiden Ländern Steuer (Einkünfte aus Selbstständigkeit in D und Einkünfte als Angestellter in F). Das mache ich zur Zeit.
Gruß Ralph
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Hallo Markus,
ganz klare Antwort - Geschäftsinhaber mit Wohnsitz in F und Geschäftssitz in D versteuert Einkünfte in D. Anders ist es bei einen GmbH Geschäftsführer, da versteuert die Gesellschaft in D und der GF mit Wohnsitz F in F (er ist ja in diesem Fall wieder Angestellter und Grenzgänger).
Ist der Geschäftsinhaber auch noch Angestellter bei einer Firma und Grenzgänger bezahlt er in beiden Ländern Steuer (Einkünfte aus Selbstständigkeit in D und Einkünfte als Angestellter in F). Das mache ich zur Zeit.
Gruß Ralph
Okay danke Ralph, jetzt wird's klarer.