Hallo....
Mal ne dumme Frage.... Also wenn man ja in D Arbeitet Hat man ja den grenzgängerstatus!! Also wenn wir mal die KM und die 45 Tage berücksichtigen..
So! Aber wenn man jetzt zb eine Abfindung nimmet and danach einige zeit nicht mehr in D Tätig wird oder F ist man ja immernoch dem Franz. Steuerrecht unterlegen.. Egal Ob Man Arbeitet oder nicht!!???!!!
Was Ja Zezüglich der Abfindung auch egal wäre.. Weil man Wohnt ja weiterhin in Frankreich ob Arbeit oder keine Arbeit..
So müsste doch auch egal sein wann man das geld ausbezahlt bekommt. Oder Irre ich mich da jetzt...
Also Angenommen man Beendet sein Arbeitsverhältniss bei einer Deutsche Firma und bekommt eine Abfindung Bezahlt.
Die Abfindung wird aber 1 bis 2 Manate noch beendigung des Vetrages Ausbezahlt. Weiterhin hat man aber seinen Wohnsitz in F.
Also Bekommt Frankreich mal wieder das geld aus der Abfindung und nicht deutschland.. Oder?

Viel Bla bla. Aber ich denke ihr Wisst was ich will :-)
Gruss Michael