Hallo,
ich nehme an, beim Krankengeld verhält es sich wie beim Mutterschaftsgeld, welches ja auch von der Krankenkasse gezahlt wird.
Es wird in Deutschland pauschal versteuert und es wird dabei gerechnet, als ob man Steuerklasse 1 hätte. - Man bekommt damit einfach weniger ausgezahlt.
Ich habe damals beim Mutterschaftsgeld bei der Pamina nachgefragt und erhielt zur Antwort, wo ich das eintragen müsste.
Im Prinzip erhöht es halt die Berechnungsgrundlage, auf die man Steuern zahlen muß und im Gegenzug bekommt man einen crédit d'impôts für die in DE quasi gezahlten Steuern.
Am besten gehst du zu deinem zuständigen Finanzamt und fragst nach, wo du das eintragen mußt.
LG
Sabine