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Autor Thema: Erste Tätigkeitsstätte im In- oder Ausland?  (Gelesen 3442 mal)

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Offline FrankDeutsch

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Erste Tätigkeitsstätte im In- oder Ausland?
« am: 03. März 2018, 18:46:59 »
Hallo Leute,

meine Situation ist wie folgt:
- Wohnort in Deutschland und Angestellter eines französischen Unternehmens mit Zweigniederlassung in Deutschland.
- In meinem Arbeitsvertrag werden zwei Firmenstandorte (einer in Deutschland und einer in Frankreich) als Arbeitsstätten genannt.
- Ich arbeite überwiegend am französischen Standort, muss jedoch mindestens 25% meiner Arbeitszeit in Deutschland verrichten, um im hießigen Sozialversicherungssystem zu bleiben.

Meine Frage ist nun, welche Arbeitsstätte entspricht der ersten Tätigkeitsstätte bei der Einkommenssteuererklärung?
Ist dies der Standort in Frankreich wegen der Mehrzahl der Arbeitstage?

besten Dank für eure Hilfe,
MfG FrankDeutsch



Offline Eliott

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Re: Erste Tätigkeitsstätte im In- oder Ausland?
« Antwort #1 am: 03. März 2018, 19:34:37 »
He du,
stell dich erst einmal vor.
Wo wohnst du?
Warum bist du nach Frankreich gezogen?
usw.

Wir sind hier kein Auskunftsbüro sondern ein Forum, dass aus geben und nehmen besteht.
Manche Leute scheinen das Benehmen mit der Gabel gegessen zu haben.
« Letzte Änderung: 03. März 2018, 19:42:03 von Eliott »

Offline FrankDeutsch

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Re: Erste Tätigkeitsstätte im In- oder Ausland?
« Antwort #2 am: 03. März 2018, 19:57:54 »
He du,
stell dich erst einmal vor.
Wo wohnst du?
Warum bist du nach Frankreich gezogen?
usw.
Das hier ist ein Forum, das besteht aus geben und nehmen.
Manche Leute scheinen das Benehmen mit der Gabel gegessen zu haben.

Hallo Eliott,

ich habe den Post bewusst auf die mMn wesentlichen Eckpunkte reduziert, um geneigte Leser nicht mit einer langen Einleitung und begleitenden Information zu langweilen oder zu vergraulen. Dies war keinesfalls unhöflich gemeint und sollte es so angekommen sein, bitte ich dies zu entschuldigen.

Tatsächlich bin ich bereits seit 2012 registierter und stiller Mitleser dieses Forums.
Aber nun zu meiner Person:

Ich bin 32 Jahre und wohne in Deutschland (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald). D.h. ich bin nicht nach Frankreich gezogen, arbeite jedoch in einer französichen Firma, welche wiederum Standorte im Grenzgebiet zwischen Frankreich und Deutschland unterhält. Beide Standorte suche ich wöchentlich mit dem PKW auf, überwiegend aber den Standort in Frankreich. Da ich dieses Arbeitsverhältnis neu aufgenommen habe, stellt sich mir nun die Frage bezüglich der ersten Tätigkeitsstätte. Da bin ich auf eure Hilfe angewiesen  :)

Offline Eliott

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Re: Erste Tätigkeitsstätte im In- oder Ausland?
« Antwort #3 am: 04. März 2018, 06:16:40 »
Such bitte im Netz mal nach 183 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen.
Das wird dir schon einmal viele Fragen beantworten.

Grüße

Offline Waylon57

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Re: Erste Tätigkeitsstätte im In- oder Ausland?
« Antwort #4 am: 04. März 2018, 09:49:23 »
He du,
stell dich erst einmal vor.
Wo wohnst du?
Warum bist du nach Frankreich gezogen?
usw.

Wir sind hier kein Auskunftsbüro sondern ein Forum, dass aus geben und nehmen besteht.
Manche Leute scheinen das Benehmen mit der Gabel gegessen zu haben.

So wie du hier immer die Leute anfährst, solltest du mit dem Wort "Benehmen" ziemlich vorsichtig umgehen.

Offline Ralph

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Re: Erste Tätigkeitsstätte im In- oder Ausland?
« Antwort #5 am: 04. März 2018, 14:29:57 »
He du,
stell dich erst einmal vor.
Wo wohnst du?
Warum bist du nach Frankreich gezogen?
usw.

Wir sind hier kein Auskunftsbüro sondern ein Forum, dass aus geben und nehmen besteht.
Manche Leute scheinen das Benehmen mit der Gabel gegessen zu haben.

völlig unnötig diese Antwort.....
Wenn Dich etwas aufregt dann antworte doch einfach einmal nicht.
Aber so eine Pöbelei ist auch keine gute Kinderstube.
Das da Unten war übrigens Dein erster Post vor 10 Jahren.
Da wurdest Du auch nicht angepöbelt ....  ;)
« Letzte Änderung: 04. März 2018, 14:40:46 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eliott

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Re: Erste Tätigkeitsstätte im In- oder Ausland?
« Antwort #6 am: 04. März 2018, 15:18:24 »
Entschuldigung ihr habt recht.
Es hatte mich halt gerade so aufgeregt.
Gelobe Besserung.