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Autor Thema: Erste Steuererklärung in F  (Gelesen 8393 mal)

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Offline noba0000

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Erste Steuererklärung in F
« am: 18. Mai 2008, 14:21:26 »
Hallo!

Ich bin Oktober 07 nach Frankreich gezogen, arbeite in Deutschland und muss nun zum 1. Mal meine Steuererklärung machen. Dazu habe ich einige Fragen, denn einiges ist mir etwas unklar!

-Ich habe noch keine numero fiscal, würde aber meine Erklärung dann (wenn Sie jemals fertig werden sollte) gerne online abgeben, weiß jemand, ob ich mir beim hotel des impots eine Steuernummer holen kann oder ob ich erst schriftlich meine erste Steuererklärung abgeben muss und dann die numero fiscal zugeordnet bekomme?

-Da ich bis Oktober in D versteuern muss gebe ich wohl nur die Monate 09 bis 12/07 an? Wird diese Summe dann auch auf das Jahr 2008 übertragen und dem entsprechent hochgerechnet?

-Hat jemand Erfahrung damit für die Steuererklärungen einfach mal seinen Bänker zu belämmern? Ich habe gehört, das das möglich und teilweise auch üblich ist. Ich habe die Befürchtung, dass für die französischen Otto-Normal-Steuererklärungsmacher mit denen ich so befreundet bin eine Erklärung inklusive Hauskauf, Zinseinkünften aus Deutschland etc. etwas zu umfangreich ist?! Hat jemand da die gleichen Probleme und eventuell Erfahrungen mit Banken etc.
... oder einfach die Telefonnummer eines guten Steuerberaters etc. im Grenzgebiet zu Saarbrücken/SLS ???

Vielen Dank!


Offline pifolog

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Re: Erste Steuererklärung in F
« Antwort #1 am: 19. Mai 2008, 00:17:45 »
hallo,

Steuererklärung online geht bei der ersten nicht. (Es sei denn, du hast eine schriftliche Aufforderung erhalten, aber wohl unwahrscheinlich).
In deinem Fall mit Hauskauf und Lohnzahlungen aus Deutschland finde ich einen Steuerberater angebracht.
Eine konkrete Empfehlung habe ich leider nicht. =(

Es eilt wohl auch ein bißchen:
Zitat aus impots.gouv.fr:        
Si vous résidez en France, vous devrez adresser votre déclaration de revenus 2007 à votre centre des impôts avant le 30 mai 2008 à minuit.

Gruß

Offline kembser

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Re: Erste Steuererklärung in F
« Antwort #2 am: 19. Mai 2008, 08:40:35 »
Hallo!

Ich bin Oktober 07 nach Frankreich gezogen, arbeite in Deutschland und muss nun zum 1. Mal meine Steuererklärung machen. Dazu habe ich einige Fragen, denn einiges ist mir etwas unklar!

-Ich habe noch keine numero fiscal, würde aber meine Erklärung dann (wenn Sie jemals fertig werden sollte) gerne online abgeben, weiß jemand, ob ich mir beim hotel des impots eine Steuernummer holen kann oder ob ich erst schriftlich meine erste Steuererklärung abgeben muss und dann die numero fiscal zugeordnet bekomme?

Hallo,

wir sind in einem ähnlichen Fall, nur noch etwas komplizierter (Frau arbeitet in CH, seit Umzug in F steuerpflichtig, ich Beamter in D, also ganzjährig in D steuerpflichtig). Deswegen waren wir vor einigen Wochen schon mal bei unserem Centre des Impôt und haben uns informiert: Man muss sich beim ersten Mal die Formulare besorgen (die es angeblich auch auf der mairie gibt, aber bei uns gab es bis letzten Freitag immer noch keine. Deswegen werde ich sie mir heute wohl beim Centre des Impôt holen). Wichtig ist das zusätzliche Formular für die Einkünfte aus dem Ausland.

Man kann die Formulare aber auch runterladen. Auf dieser Seite...

http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers?pageId=particuliers&espId=1&sfid=10

... auf "Téléchargez vos formulaires par internet" klicken.

Dort findet man vor allem das "allgemeine" Formular (Nr. 2042) und das Formular für Einkünfte aus dem Ausland (Nr. 2047). Nur ein spezielles Berechnungsblatt für Arbeitnehmer in der Schweiz gibt's nicht im Internet, deswegen muss ich wohl direkt hin...

-Da ich bis Oktober in D versteuern muss gebe ich wohl nur die Monate 09 bis 12/07 an? Wird diese Summe dann auch auf das Jahr 2008 übertragen und dem entsprechent hochgerechnet?

Auskunft von der franz. Finanzbeamtin: Ja. Du musst die monatlichen Einkünfte von 09 bis 12/07 addieren und dort angeben. Am besten auf einem gesonderten Blatt die Vorgehensweise erläutern.

-Hat jemand Erfahrung damit für die Steuererklärungen einfach mal seinen Bänker zu belämmern? Ich habe gehört, das das möglich und teilweise auch üblich ist. Ich habe die Befürchtung, dass für die französischen Otto-Normal-Steuererklärungsmacher mit denen ich so befreundet bin eine Erklärung inklusive Hauskauf, Zinseinkünften aus Deutschland etc. etwas zu umfangreich ist?! Hat jemand da die gleichen Probleme und eventuell Erfahrungen mit Banken etc.

Also ich probier's mal selbst... Was den Hauskauf betrifft: Wurde das Haus nach dem 6.5.07 gekauft, kann man die Zinsen teilweise absetzen (Sarkozys "Steuergeschenk"): Einfach die in 2007 gezahlten Zinsen ins Feld UH eintragen!

Viele Grüße,
der Kembser

Offline ~Pero~

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Re: Erste Steuererklärung in F
« Antwort #3 am: 19. Mai 2008, 12:46:04 »
MoinMoin,

mal ganz dumm nachgefragt.

wir haben zwar in 2007 in FR gebaut,

sind aber erst am 10.01.2008 in FR eingezogen, sprich waren vorher in DE gemeldet.

Müssen wir da für 2007 Steuererklärung abgeben?
Ich bin der Ansicht nein, da wir ja 2007 noch nix mit FR am Hut hatten, habe
aber auch schon andere Meinungen gehört.

LG
Pero

Offline noba0000

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Re: Erste Steuererklärung in F
« Antwort #4 am: 20. Mai 2008, 18:29:22 »
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

Ich war heute auf dem Hotel des Impots.
Die erste Erklärung geht nur schriftlich, da erst nach der ersten Steuer die numero fiscal zugeordnet wird.

Wegen Sarkozys Steuergeschenk bin ich schon von der Bank angeschrieben worden; die CA hat mir die gezahlten Zinsen aufgelistet für die Steuer!