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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Nautical Star am 09. Mai 2012, 00:56:13

Titel: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: Nautical Star am 09. Mai 2012, 00:56:13
Hallo zusammen  :winkerwinker:

Wie ich jetzt schon im Forum erlesen konnte muss ich mir meinen ersten Steuerbescheid abholen
gehn oder online runterladen.

Jetzt zu meiner Frage.
-Bekomme ich online das blaue und rosa Formular oder muss ich wirklich bis nach Metz wieder fahren?
-Wenn ja, weiß jemand die Hompage denn ich finde nur die Déclaration des revenus 2010.

Das alles muss ich soweit ich weiß bis 30.Mai erledigt haben, also bitte ich euch um hilfe  :rolleyes:

Vielen Dank :smily:
Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: pifolog am 09. Mai 2012, 03:19:36
Alles gibt es auf der offiziellen Seite der DGFiP (Direction générale des finances publiques)
http://www.impots.gouv.fr  dann rechts unten bei 'recherche de formulaires' nach jedem einzelnen Formular suchen.

Oder:
Hier die direkten Links zu den benötigten Formularen
(Version 'PDF' bringt die Formulare selbst, NOT sind Erklärungen dazu)

2042  -für die Steuererklärung (blau)
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup;jsessionid=YMA5B1BZK5NDNQFIEIQCFEY?temNvlPopUp=true&action=openImprime&docOid=ficheformulaire_3814&typePage=ifi01&hlquery=null

2047  -für die Auslandseinkünfte (rosa)
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup;jsessionid=VFBLX2FNUFFGHQFIEIQCFEY?temNvlPopUp=true&action=openImprime&docOid=ficheformulaire_3779&typePage=ifi01&hlquery=null

3916  -für ein in D unterhaltenes Konto. Pro Konto ein Formular.
           (alternativ geht auch blanko, alle Konten auf ein Papier)
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup;jsessionid=DBBEEJC1YWD31QFIEIPSFFA?temNvlPopUp=true&action=openImprime&docOid=ficheformulaire_3791&typePage=ifi01&hlquery=null


Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: Nautical Star am 09. Mai 2012, 09:24:40
Vielen Dank für die schnelle und genaue antwort.
Danach hab ich gesucht.

Jetzt bin ich nur noch am überlegen ob ich die Erkläung selbst mache oder mir einen
Steuerberater suche da die Steuererklärung doch komplexer ist als alle immer gesagt
haben.

Könntst du mir noch erklären was der unterschied zwischen dem Formular N 2042 und N2042C ist?

Vielend Dank

Gruß
Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: Eric am 09. Mai 2012, 09:49:28
Hier mal die Erklärung Si vous avez perçu des revenus ou payé des charges qui ne figurent pas sur la déclaration de base n° 2042, il convient de souscrire également la déclaration complémentaire n° 2042 C.

Also falls du Einkünfte oder Kosten hast , die nicht in 2042 aufgeführt sind , sollst du diese in 2042C angeben
Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: Nautical Star am 09. Mai 2012, 10:17:26
Achso okay.
Weil ich war schon etwas verwundert da auf dem Formular 2042 C kein Abgabetermin stand.
Leider ist das Formular 2042 noch nicht online soweit ich gesehen habe.

Lieg ich richtig das ich das Formular 2042 Cefra Nr. 10330*15 brauch??
Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: Eric am 09. Mai 2012, 10:29:00
Darf ich mal fragen, wo du wohnst ?
Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: Nautical Star am 09. Mai 2012, 10:31:32
In Merten.  :)
Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: Eric am 09. Mai 2012, 10:45:45
Dann kannst du dir die Unterlagen in Creutzwald besorgen

Trésor Public
47 Rue Gare, 57150 Creutzwald
Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: pifolog am 09. Mai 2012, 12:15:09

Formulaire Cerfa n°10330*15  ( 2042 ) ist seit heute 'disponible en ligne'.
Sorry, für die Verwirrung. Ich habe den o.a.Link korrigiert.

Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: Nautical Star am 09. Mai 2012, 12:24:21
Vielen Dank genau das habe ich gesucht :)

Ich hab nur die ganze Zeit Formular 2042 Cefra NR 10330*15 gesucht. Aber ich nehme an 10330*16 ist dann das Formular für dieses Jahr.
Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: pifolog am 09. Mai 2012, 12:44:30

*16 ist richtig

*15 ist vom letzten Jahr (für die Steuern 2010)
Da ging es sogar beim 'service-public' durcheinander. Hier deren Meldung vom 04.05.2012:
„Formulaire Cerfa n°10330*15
ATTENTION : le formulaire n°2042 de déclaration des revenus de 2011 n'est pas encore disponible en ligne.“
Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: Nautical Star am 09. Mai 2012, 13:03:18
 =D okay dann hätte ich ja lange warten könnnen.

Nochmals Vielen Lieben Dank für die schnellen Antworten.
Wie gesagt ich werde versuchen die Steuererklärung selbst zu machen da ich letztes Jahr im November erst nach Frankreich gezogen bin. Nach meiner
eigenen Berechnung dürfte ich eigentlich auch gar keine Steuern zahlen, da ich unter den Betrag von 5852€ falle mit den 2 Monatslöhnen.

Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: ***Anne*** am 10. Mai 2012, 10:32:18
Ist das so? Das heißt, wenn ich für 4 Monate auf 410€ Basis arbeiten gegangen bin, muss ich gar keine Steuern bezahlen?
Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: pifolog am 10. Mai 2012, 13:07:38

@ Anne, mal so theoretisch:
Ja, wenn da keine weiteren Einkünfte waren.
Nur, von monatlich 410€ kann man nicht leben. Gab es da nicht auch einen Ehemann?
Wenn Ihr nicht getrennt lebt, werdet ihr zusammen veranlagt. Ihr seid dann ein 'foyer fiscal', ein steuerlicher Haushalt. Da werden beide Einkommen zusammen gerechnet und danach kann man erst eine Aussage über die Steuerhöhe machen.

@ Nautical Star, ja, sehe ich auch so. Zudem werden im Umzugsjahr die vorher in D erzielten Einkünfte gar nicht berücksichtigt (also kein Progressionsvorbehalt).
Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: ***Anne*** am 10. Mai 2012, 13:38:36
Aber er zählt nicht zu den Grenzgängern.Bekommt sein Geld aus D wo es auch versteuert wird. Er macht seine Steuererklärung auch in D.
Wie ist es da?Ich wohne seit Juli in Frankreich, habe ab Ende Sept. ein wenig gearbeitet. Bis wann muss er mich mit in die Steuererklärung mit einbeziehen?juni oder September?Dann klärt sich auch für mich die Frage ab wann die französische?
Ich habe ja noch aus D bis Sept. Kindergeld für meine große bekommen und ALG I.Ab Okt hatte ich keinen Anspruch mehr drauf.Muss ich das in der franz. erwähnen?
Vielen Lieben Dank kschon einmal im Voraus an euch alle

LG ***Anne***
Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: pifolog am 10. Mai 2012, 15:55:01

Mit Umzug nach F seid ihr in F steuerpflichtig geworden und müsst eine Erklärung machen. Ob dann tatsächlich Steuern in F anfallen oder nur in D, sieht man erst danach.
Wenn ihr nicht so ganz durchblickt (auch bei der Erklärung in D ändert sich was), ist dringend Unterstützug angesagt.
Hilfe gibt es u.a. bei Infobest Straßburg/Kehl oder Lauterbourg.
http://www.infobest.eu/

Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: sable12 am 10. Mai 2012, 23:29:22
Danke für den Link! Ich lese eifrig mit - muss ja auch das 1. Mal eine frz. Steuererklärung machen.

"Umzug nach F" - wir haben noch unseren deutschen Wohnsitz behalten - Anmeldung dort, da wir noch unser eigenes Haus dort in D besitzen.
Ich habe in F gearbeitet (2011 6 Monate einen Saisonjob) , meine bessere Hälfte bezieht in D eine Rente - keine Einkommen in F.
Da muss das Renteneinkommen doch nur in D angegeben werden , oder? Leider ist die 2011 deutsche Steuererklärung noch nicht abgegeben , ist aber bei der dt. Steuerberaterin in Arbeit und wird zum 31.5. abgegeben. Wir wohnen in F nicht im Grenzgebiet D/F, sondern an der Atlantikküste.
Da mir hier die Beiträge aber so gut gefallen, da viele viele gute Tipps und Infos ausgetauscht werden, hatte ich mich hier angemeldet.
Titel: Re: Erste Steuererklärung (blaues und roser Formular)
Beitrag von: ***Anne*** am 12. Mai 2012, 10:52:33
Ich war gestern auf unserem Finanzamt und wollte hier mal auflösen, falls es jemanden gibt mit ähnlichen Situationen.
Also, eine Erklärung abgeben muss ich auf jeden Fall so wie pifolog es schon sagte,ob Steuern anfallen oder nicht, entscheidet sich dann.
Ich muss auch alle Daten ab Juli angeben, also ab dem Einwanderungstermin, nicht erst ab dem Grenzgängerstatus im September.
Kindergeld ist Steuerfrei, ALG I muss ich mit einschreiben.Mein Männe muss ich mit angeben und Unterschreiben lassen und eine Kopie eines Schreibens von seinem AG mit beifügen, die belegt wo er arbeitet und woher das Geld kommt...
Viele liebe Grüße
***Anne***