Hallo XY,
man sollte nachts nicht rechnen
. Habs nochmal kalkuliert.
Richtige Trennung von Ehemann und Kinder zum 31.08.2012 mit Unterhaltsvereinbarung etc. Damit Grenzgänger aus meiner Sicht ok.
Es ergeben sich folgende Beträge bei grober Rechnung:
2012:
Bruttoverdienst bis 31.08. in D: 81.667 € mit Lohnsteuersatz von 19,2% bei Steuerklasse 3. Da wir uns am 31.08. trennen bleibt uns der Vorteil für die Gesamtveranlagung bis 31.12.2012 erhalten. Erst dann erfolgt steuerlich in D die Trennung. Steuererklärung für 2012 muss ich in D ja noch abgeben.
Bruttoverdienst wenn ich in D geblieben wäre bis 31.12 : 123.331. Steuersatz hierfür in D 25,9%
Progessions-Gedöns: Diese 6,7 % die es mehr sind setze ich nun für den Bruttolohn von 81.667 € an.
Ergo Nachzahlung in D für 2012: 5.496€
Steuern in Frankreich: Auszahlung Arbeitgeber abzgl. Sozialversicherung für die 4 Moante etc.: 39.132€
im Steuerkalkulator angenommen dass Trennung der Beziehung zum 31.08.2012
4 Kinder die nicht im Haushalt leben (in residence separee eingetragen)
Damit Steuern in Frankreich für 2012: 1.583 €
Es ergibt sich also folgendes Ergebnis:
Auszahlung Arbeitgeber 39.132 €
-Nachzahlung in D: 5496 €
- Steuern F: 1.583 €
- Wohnsteuer evt.: 150 € (einfach mal angenommen)
- Wohnung Frankreich 2000€ (kleines Studio für 500 €inkl. NK pro Monat)
Ergebnis: 29903 € / 4 = 7.475 € pro Monat netto
In D wären es etwa 6.514 € netto
Macht ein Plus pro Monat von 961€ durch Umzug nach Frankreich.
Hab ich einen Denkfehler?
Danke Für Deine und eure Einschätzung!
GLG
Törtchen