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Autor Thema: Erstattung Kapitalertragssteuer in Deutschland  (Gelesen 3012 mal)

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Offline Nicod3mus

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Erstattung Kapitalertragssteuer in Deutschland
« am: 05. März 2016, 12:08:20 »
Hat von euch schonmal jemand Erfahrung mit der Kapitalertragssteuer in Deutschland gemacht?

Bei mir war Anfang 2014 nach 7 Jahren meine VL-Anlage fällig, die ich in Deutschland in einen Aktienfonds habe einzahlen lassen. Aus den Veräusserungsgewinn von EUR 829,30 wurden mir Logischerweise 218,74 EUR Kapitalertragssteuer und Soli abgezogen.
In 2014 habe ich den Veräusserungsgewinn dann nochmals vollständig in Frankreich versteuert.
Dann habe ich mittels der vorhandenen Vordrucke die Rückerstattung der Kapitalertragssteuer und des Soli beim Bundesamt für Steuern beantragt.

Soweit so gut. Bis hierhin war alles in Ordnung.

Jetzt kommt der Festsetzungsbescheid. Anstatt der beantragten Erstattung von 218,74 EUR soll ich jetzt nur 94,33 zurück bekommen. Also grad mal 43 %. Als Hinweis steht lediglich da: Nach den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens kann nur weniger als beantragt erstattet werden.

Jetzt bin ich baff... hab das Doppelbesteuerungsabkommen vor und zurück gelesen, finde aber die Bestimmung hierzu nicht. Hat jemand damit Erfahrung. Kann mir jemand die Passage des DBA nennen auf was sich das Bundesamt für Steuern bezieht? Ich finde es eine echte Sauerei, weil man damit klassisch doppelt besteuert wurde.

Beim Bundesamt für Steuern werde ich natürlich auch nachhaken, wäre mir aber lieber wenn ich bereits vorher nachlesen könnte auf was die sich beziehen.

Danke im Voraus
Nicod3mus

Offline Nicod3mus

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Re: Erstattung Kapitalertragssteuer in Deutschland
« Antwort #1 am: 20. April 2016, 16:38:40 »
Problem ist gelöst. Eigentlich auch ganz einfach, wenn man weiß wie.

Zuständigkeit für unberechtigt einbehaltene Kapitalertragssteuer liegt beim Betriebsstättenfinanzamt der jeweiligen Bank/Fondsgesellschaft/Versicherung. Die erstatten auf formlosen Antrag mit Nachweis des Wohnsitzes im Ausland (hab einfach eine Kopie meiner Grenzgängerbescheinigung beigefügt).

Das Bundeszentralamt für Steuern ist nur in ganz bestimmten Fällen für die Erstattung zuständig (z.b. bei Steuererstattung von Kapitalerträgen auf Dividendengutschriften, dann bekommt man lediglich 10 % der 25% erstattet).