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Autor Thema: Erst und Zweitwohnung in Frankreich und arbeiten in D  (Gelesen 1941 mal)

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Offline Butch

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Erst und Zweitwohnung in Frankreich und arbeiten in D
« am: 06. November 2019, 13:08:23 »
Folgende Situation:
wohne seit 1999 in F (nahe Saarbrücken) und habe bis 2013 in Saarbrücken gearbeitet. Normale Versteuerung gemeinsam mit Ehefrau in F.
Seit 2014 bis 2019 arbeite ich im Vertrieb eines europ. Konzerns mit Schwerpunkt in D, also mehr als 45 Tage/a außerhalb der Grenzgängerzone. Versteuerung in D (Steuerklasse I) und meine Frau weiterhin in F (ihr Gehalt plus meins für dir Progression).
Ab 2020 neue Arbeitsstelle in Landau (Grenzgängerzone Bas-Rhin, aber rund 100 km von meinem Wohnort entfernt). Dazu nun folgende Fragen: Um den Grenzgängerstatus wieder zu erhalten, will ich mir eine Zweitwohnung in der Nähe von Landau in F (Wissembourg) mieten, so dass Erst- und Zweitwohnsitz in F sind. Was bedeutet, dies nun für die Verteuerung des Gehalts? Wie fülle ich den Freistellungsantrag aus (hier insbesondere die Position ständiger Wohnsitz an den ich idR zurückkehre)? An welches franz. Finanzamt schicke ich den Antrag (Erst- oder Zweitwohnsitz)? Kann ich die Zweitwohnung in der franz. Steuererklärung geltend machen?
Wäre echt super, wenn jemand da was weiß oder mir einen kompetenten Steuerberater, der Ahnung hat, vermitteln kann. Ich habe leider noch keinen gefunden.
Vielen Dank

Offline guzzje

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Re: Erst und Zweitwohnung in Frankreich und arbeiten in D
« Antwort #1 am: 06. November 2019, 13:56:22 »
Hallo,
ich kann nur zum Teilaspekt Grenzgängerstatus was berichten.
Es ist unerheblich wo sich Wohn-und Arbeitstätte befinden, so lange sie sich in der Grenzzone befinden; es gibt ein Register mit allen dtsch und frz Gemeinden.
Mein Wohnsitz war Nahe Sarrguemines, Arbeitsstätte Karlsruhe => kein Problem mit dem Grenzgängerstatus, wohl aber später mit den ansetzbaren Kilometern, dies war aber eine andere Geschichte.
Hoffe das hilft dir weiter
Gruss
guzzje

Offline Butch

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Re: Erst und Zweitwohnung in Frankreich und arbeiten in D
« Antwort #2 am: 06. November 2019, 15:32:40 »
Re Hallo,

Danke für die Antwort. Es geht weniger um den Status Grenzgänger, sondern wie sich verhalten. Welches Finanzamt in F, Angabe Erst-oder Zweitwohnsitz usw. Wenn ich täglich von Schoeneck (Erstwohnsitz) pendeln würde, wäre die Situation einfach und ich könnte lediglich die km geltend machen (die sind allerdings gedeckelt).

Gruß Butch