Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Fleur123 am 24. Juli 2016, 12:49:16
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Hallo,
wir haben die Tage Post vom deutschen Finanzamt bekommen, in der wir erinnert werden, unsere Steuererklärung in D noch abgeben zu müssen. Allerdings wohnen wir seit 2,5 Jahren in Frankreich und haben ja hier schon unsere Steuererklärungen abgegeben.
Ist das normal? Haben wir was vergessen? Muss man jährlich einen Brief ans deutsche FA schicken und erinnern, dass man in F wohnt? Ist das üblich?
lg und schönen Sonntag
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Kommt darauf an.
Dazu müsste man aber wissen ob Ihr Arbeitnehmer oder Rentner seid ??
Wenn Ihr z.B. auch Rente von der BfA bezieht, dann ist diese Rente bis einschliesslich Ende 2015 in D zu versteuern.
Ab dem 01.01.2016 haben deutsche Rentner alle Einkünfte in F zu versteuern.
Näheres könnt Ihr vom Finanzamt erfahren, dass für Eurem ehemaligen Wohnort zuständig ist.
dudule
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Hi,
wir sind Arbeitnehmer. Hab schon ans Steuerbüro geschrieben, was die davon halten und dazu sagen.
Bekommt hier sonst keiner auch Post vom deutschen Finanzamt? Verstehe es nicht, die wissen doch, dass wir in F wohnen.
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Meine Frau hat auch ein Erinnerungsschreiben bekommen. Allerdings haben wir in Deutschland eine vermietete Wohnung und müssen auch eine Steuererklärung in Deutschland machen. Komisch ist nur, dass ich kein solches Schreiben bekommen habe, obwohl alles über das gleiche Finanzamt läuft. Aber vielleicht sind manche Sachbearbeiter einfach fleißiger als andere :)
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Haben wir auch schon bekommen. Allerdings im ersten Jahr. Habe dann angerufen, der Sachbearbeiter hat dann gemeint, das wäre systemtechnisch vergessen worden und er hat es dann rausgenommen. Da man an der Adresse ja sieht das wir in Frankreich Steuern zahlen. Einfach mal bei dem zuständigen Finanzamt anrufen. :-)
VG
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Hab ich schon zweimal bekommen und war jedes Mal ein Irrtum.