Hallo,
Haus und und einziger Wohnsitz in Frankreich, damit seid ihr in F „résident“, oder auf deutsch ansässig. Beamte und unbeschränkt steuerpflichtig in D spielt da keine Rolle. Die Erbschaft wird in F versteuert, weil euer Lebensmittelpunkt in diesem Land ist. Ich bezweifele stark, dass dieser kurzerhand durch eine weitere Anmeldung nach D verlagert werden kann.
Professionelle Hilfe scheint mir notwendig, die auch Details, die hier verständlicherweise nicht aufgeführt wurden, berücksichtigen kann. Sie schafft vielleicht eine plausible Erklärung für den Umzug aus dem eigenen Haus in ein Zimmer oder eine (kleinere) Wohnung beim Vater, was geschieht mit dem Haus und seiner Einrichtung als bisherigem Wohnsitz der Familie, evtl. Kinder, Schule …
Hilfreich sind auch Maßnahmen, die zur Verringerung der Erbmasse führen etwa durch Aufteilung oder Schenkung an weitere Verwandte (Enkelkinder ?) Ein Profi kennt sich da aus.
Doch vielleicht geht es auch ganz einfach. Denn wer in den 10 Jahren vor dem Erbfall insgesamt weniger als 6 Jahre in F gewohnt hat, bezahlt da keine Erbschaftssteuer.