Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Erbschaftssteuer  (Gelesen 5429 mal)

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banjo

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Erbschaftssteuer
« am: 14. Februar 2014, 12:15:57 »
Hi Leute,

ich schlag mit grad mit Erbschaftsfragen rum und hab mich auch beraten lassen beim Notar. Hab aber nicht alle Fragen gestellt...

Erblasser mit Immobesitz in D und F, Wohnsitz in D; Erbe Wohnsitz in F

Weiss jemand:
- ob D Erbschaftsteuer für Immo in F haben will (Thema "Welterbe" analog zu "Welteinkommen)?
- ob und in welcher Weise F in D bezahlte Erbschaftsteuer auf Immo mit Lage in D anrechnet?

Offline pifolog

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Re: Erbschaftssteuer
« Antwort #1 am: 17. Februar 2014, 21:40:12 »

Mensch -Dirk-,
als du noch banjo warst, hast du doch schon mal eine Antwort auf deine Fragen bekommen.
Es bleibt dabei: Wohnt der deutsche Erbe länger als 6 Jahre vor der Erbschaft in Frankreich (wie in deinem Fall), ist letztlich die wesentlich höhere französische Erbschaftssteuer auf beide Objekte zu zahlen.


banjo

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Re: Erbschaftssteuer
« Antwort #2 am: 18. Februar 2014, 08:01:34 »
Danke pifolog, das war aber nicht eine Frage, das weiß ich schon.

Die Frage war: Wenn ich in F wohne, meine Eltern in D, diese eine Immo in F verschenken/vererben, will dann der dt. Staat für diese Immo in F Erbschafts-/Schenkungssteuer (unter Berücksichtigung des dt. Freibetrags). Und wenn ja, wie berücksichtigt Frankreich dann dies bei der erneuten Besteuerung in F (konkret: wird die in D gezahlte Steuer an der Steuerschuld in F abgezogen oder nur am Wert der Immo gekürzt)?
Das der französische Erbschaftssteuer zuschlägt, ist mir klar. Über Nießbrauch und Freibeträge kann ich das aber fast vermeiden.

Wie Du siehst hat Deine Antwort überhaupt nichts mit meiner Frage zu tun.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2014, 08:03:07 von -Dirk- »

Offline pifolog

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Re: Erbschaftssteuer
« Antwort #3 am: 19. Februar 2014, 18:53:34 »

Doch, doch, die Antwort mit dem Verweis auf die Diskussion im Mai 2013 war schon richtig.
Auch wenn du jetzt deine ursprüngliche Fragen verändert hast und nur auf das französische Objekt beschränkt haben willst.
Denn hier zieht erst recht ganz allein die französische Steuer. Eine deutsche muss noch nicht mal berücksichtigt werden, sie fällt am Ende auch gar nicht an.

Nach folgendem Schema kannst du ja alle Fälle selbst überprüfen.
(Es zählt die Erbmasse, egal ob 1/2, 1 oder 2 Häuser, in D oder F)

-1 Weil der Erblasser in D gewohnt hat, errechnet Deutschland zunächst seine
    Erbschaftssteuer nach seinen Sätzen für alle Häuser.
-2 Weil du schon ausreichend lange in F wohnst, errechnet auch Frankreich eine
    Erbschaftssteuer nach seinen Sätzen auf alle Häuser.
-3 Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung werden Anrechnungsbeträge gewährt,
    die die jeweiligen nationalen Erbschaftssteuern mindern.
-4 D rechnet die in F angefallenen Steuern an, die die F-Immobilie betreffen.
-5 F rechnet die in D angefallenen Steuern an, die die D-Immobilie betreffen.
-6 Der Rest verbleibt als Steuerschuld im jeweiligen Land.

Wer zig Fälle danach untersucht hat, kommt zu dem Fazit:
Man kann es drehen und wenden wie man will, die Franzosen mit ihrer Erbschaftssteuer bleiben Sieger, die Deutschen sind zu leichtgewichtig und zählen nicht.
Der Einfachheit halber legt man gleich die französische Messlatte an und liegt damit richtig.


PS: du hast dich ja notariell beraten lassen, wie du schreibst.
Da würde mich interessieren, was passiert denn steuerlich in F, wenn der Nießbraucher verstirbt?
Und falls das zur Spache kam, wie werden deutsche Kinder als Erben/Beschenkte behandelt, die wegen ihres Alters noch keine 6 Jahre in F gelebt haben können?


banjo

  • Gast
Re: Erbschaftssteuer
« Antwort #4 am: 19. Februar 2014, 21:20:12 »
hab meine Frage nicht geändert - du must sie wohl anders verstanden haben.

Nachfrage zu Punkt 4+5: Wie genau rechnet das eine Land die im anderen Land bezahlte Steuer ab? Wir die bezahlte Steuer direkt an der Steuerlast abgezogen oder an der zu versteuernden Erbsumme?

Zu deinen PS:
Gute Frage mit dem Niesbraucher - das wurde nicht besprochen.
Bzgl. dem nicht sechsjährigen Kind - keine Ahnung, diese Frage stellt sich für uns nicht.