Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: sable12 am 28. November 2022, 08:10:04
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Hallo,
ich hatte schon einen alten Beitrag aus 2020 gefunden, da ging es aber um Beamte.
Bei Erblasserin (Mutter) die immer in Deutschl gelebt hat, wie und wo muss ich in Frankreich die Erbschaft "anmelden" Ich weiß, dass Franzosen zum Notar gehen, damit er das Erbe regelt.
Ich möchte, da der Freibetrag in F viel ungünstiger ist, als in D, versuchen, möglichst alle Kosten, die man absetzen kann, ausschöpfen.
Ist da ein expert comptable die richtige Ansprechperson, oder tatsächlich ein Notar ??
Und sagt euch das cabinet Fiducial etwas, die sind wohl über ganz Frankreich verstreut, auch in Strasbourg.
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Schade, dass keine/r meine Fragen beantworten konnte.
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Die Erbschaftssteuererklärung („déclaration de succession“)
2.1. Form und Inhalt
Die Erbschaftssteuererklärung ist in zwei Originalexemplaren einzureichen. Zu verwenden ist dabei ein amtlicher Vordruck (cerfa Nr. 2705 und 2705-S sowie bei Grundstücken zusätzlich die Anlage cerfa Nr. 2709 sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch noch die Anlage für die Lebensversicherungsverträge, cerfa Nr. 2705-A).
Hier der komplette Artikel https://www.anwalt.de/rechtstipps/erbschaftssteuererklaerung-frankreich-unbedingt-fristen-und-formalien-beachten_162568.html
Bei der Ganzen Geschichte kann einem auch die Bank helfen - die kennen sich da aus.
Oder einen Beratungstermin beim Notar machen. Der kostet auch nicht die Welt.
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Danke Ralph
Kennt sich ein Notar in der Regel auch aus, was man als Ausgaben absetzen kann, damit die Steuern nicht so hoch werden ?