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Autor Thema: Erbschaftssteuer  (Gelesen 787 mal)

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Offline Vonsaar

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Erbschaftssteuer
« am: 24. Mai 2024, 09:07:40 »
Hallo Liebe Gemeinde ,
Meiner Mutter ist leider viel zu früh verstorben.
Sie hatte ihren Wohnsitz in Deutschland .
Ich wohne in Frankreich.

Wo muss ich denn Erbschaftssteuer zahlen ? Ich denke in Deutschland oder ?
Hat das Erbe Auswirkung auf meine Steuer in Frankreich ?

Vielen Dank für euere Hilfe !

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Re: Erbschaftssteuer
« Antwort #1 am: 24. Mai 2024, 09:22:19 »
Hi,

ich bin gerade in ähnlicher Situation. Ich rate Dir dringend, einen franz. Notar zu zur Beratung aufzusuchen, auch um ggf. (Melde-)Fristen einzuhalten. Eine allg. Aussage ist schwer möglich, grundsätzlich zunächst in D mit 400T€ Freibetrag als Verwandter 1. Grades (Kind). Erbt sonst noch jemand?
Bei steuerlichem Wohnsitz in F musst Du dort ebenfalls schmerzhaft versteuern. Dort nur 100T€ Freibetrag, danach gestaffelt Steuer unter Anrehnung der dt. Erbschaftssteuer.
Hatte die Mutter Vermögen in F (Haus/Geld)?

Beispiel: Erbschaft 300T€ in D, ein Kind, keine weiteren Erben: D nix, F 200T, davon nach Staffel, kummiliert etwas 20-25%, also ca. 40-50t€. Das Finanzamt in F will auch was haben, wenn man bis 5 Jahre vor Tod wieder steuerlich in D ansässig war.
Dieser Artikel ist empfehlenswert:
https://www.qivive.com/sites/default/files/Franz%C3%B6sisches%20Erbschafts-%20und%20Schenkungssteuerrecht%20%20im%20deutsch-franz%C3%B6sischen%20Kontext%20_Qivive%20Avocats%20und%20Rechtsanw%C3%A4lte.pdf


Offline Vonsaar

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Re: Erbschaftssteuer
« Antwort #2 am: 24. Mai 2024, 10:54:00 »
vielen Dank für deine Antwort.
Ich erbe Alleine .

Es gibt ein Haus, wird dieses dann geschätzt und davon muss ich Frankreich auch Steuern zahlen?
oder geht es rein um das Geld was ich erbe?

Offline Vonsaar

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Re: Erbschaftssteuer
« Antwort #3 am: 24. Mai 2024, 11:06:59 »
Noch etwas, spielt es eine Rolle,
dass ich erst seit 2 jahren ich Frankreich wohne?

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Re: Erbschaftssteuer
« Antwort #4 am: 24. Mai 2024, 11:09:36 »
egal ob Geld oder Immobilie, kein Unterschied in D und F. Das Haus ist in D? Gibt es ein notarielles Testament in D?

Soweit ich selbst rausgefunden habe, musst Du den Wert dann in F über einen Notar beim Finanzamt melden. Bei der Werteermittlung ggf. nötige Reparatuen (Heizung/Dach etc) großzügig berücksichtigen, das schmälert ggf. den Wert.

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Re: Erbschaftssteuer
« Antwort #5 am: 24. Mai 2024, 11:12:19 »
spielt keine Rolle. Auch das reine "Wohnen in F" spielt keine Rolle, sondern Deine Steueransässigkeit zumZeitpunkt des Erbes sowie bis zu 5 Jahre davor, falls diese in F war. Heisst: ein schneller Umzug nach D hilft nicht.
Hast Du Dir das Dokument im Link mal durchgelesen?

Offline Vonsaar

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Re: Erbschaftssteuer
« Antwort #6 am: 24. Mai 2024, 12:54:18 »
Aber mal ne Frage,
geerbt habe ich ja noch nichts, wenn der Erbschein usw beantragt ist.
Also könnte ich mich jetzt doch ummelden und hab ja erst 2 jahr in Frankreich gewohnt...oder habe ich da einen Denkfehler?

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Re: Erbschaftssteuer
« Antwort #7 am: 24. Mai 2024, 14:21:48 »
Hast Du. Das FA in F will Erbschaftssteuer vom Erben, wenn dieser innerhalb der letzten 5 Jahre vor Tod/Erbe in F steuerlich ansässig war. 2 Jahre sind ja innerhalb 5 Jahre.
On das FA das schlußendlich zur Kenntniss und  durchgesetzt bekommt, bleibt abzuwarten. Wenn der Erbe irgendwo in D "untertaucht", ist der Aufwand, ihn zu finden und das einzuklagen recht groß.

Offline sable12

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Re: Erbschaftssteuer
« Antwort #8 am: 26. Mai 2024, 16:38:28 »
Ich würde dir raten, dein franz. Finanzamt anzumailen (über das gesicherte Postfach) und dies zu erfragen.
Gib an, dass deine Mutter Deutsche war, immer in Deutschl.gelebt hat, nie in Frankreich steuerpflichtig war....du  die deutsche Staatsangehörigkeit hast
Und warte ab, was man dir rät, bevor du irgendwas anderes unternimmst.

Man wird immer wieder positiv vom franz.  Finanzamt überrascht ;)
Viele Grüße, sable12