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Autor Thema: Erbschaft - Freibetrag?  (Gelesen 3685 mal)

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Offline Pluto

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Erbschaft - Freibetrag?
« am: 16. Juni 2012, 20:40:43 »
Meine Mutter ist 90. Sie wohnt in D im eigenen Haus. ich bin Einzelkind. :laugh:
Gibt es eine Freibetrag, für den ich keine Steuern in F bezahlen muss?
Muss ich das im rosanen Formular angeben? wenn ja, wo?
Danke im Voraus.
Pluto


kaefermichel

  • Gast
Re: Erbschaft - Freibetrag?
« Antwort #1 am: 16. Juni 2012, 22:24:51 »
Hallo,

wenn Deine Mutter in D wohnhaft ist und ein Erbfall eintreten sollte, dann unterliegt der Vorgang der deutschen Erbschaftsteuer. § 2 Abs. 1 Buchstabe a ErbStG. und zwar mit dem gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht). Dein Wohnsitz in F spielt für die D unbeschränkte Steuerpflicht keine Rolle! Es reicht, dass Deine Mutter in D wohnhaft ist.
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe in D wohnhaft ist.

In F wird es eine vergleichbare Regelung geben, so dass wieder eine Doppelbesteuerung eintreten dürfte.

Es wäre zu prüfen welches Vermögen vererbt wird.

In D gibt es verschiedene Freibeträge, abhängig vom Vermögen und der Nutzung § 13 ErbStG.

Den Freibetrag, den Du vermutlich wissen möchtest ist in D der des § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in Höhe von 400.000,- für Kinder.

Die Bewertung wird für ein Ein-/Zweifamilienhaus nach Vergleichwerten § 183 BewG oder regelmäßig nach dem Substanzwertverfahren §§ 189 ff. BewG erfolgen und wird sich nicht nach Verkehrswerten orientieren.

Aufgrund der doppelten Steuerpflicht empfehle ich Dir in jedem Fall den Vorgang mit einem Steuerberater zu besprechen.

Gruß aus Lauterbourg