Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Chika am 21. März 2012, 10:57:31

Titel: Elterngeld in Steuererklärung ????
Beitrag von: Chika am 21. März 2012, 10:57:31
Hallo ihr Lieben,

ich muss nun bald unsere Steuererklärung 2011 machen und für das Jahr 2011 hatte ich komplett Mutterschaftsgeld und dann Elterngeld aus Dtld. erhalten.

Nun meine Frage: Wo trage ich dass denn in der Steuererklärung ein? Es wurde ja schon in Dtld. versteuert und nun muss ich es in Frankreich ja nur noch zur "Info" angeben, so dass es nicht nochmals versteuert wird, oder? Andres Einkommen habe ich nicht gehabt in 2011, fallen dann auch keine Steuern an? Oder wie ist das mit dem Elterngeld aus Dtld. in Frankreich?

Danke für eure Hilfe  :doppeld:

Chika
Titel: Re: Elterngeld in Steuererklärung ????
Beitrag von: Sabine am 21. März 2012, 14:03:06
Tja, es wurde leider nicht in Deutschland versteuert, sondern es wird nur auf's Netto gerechnet, also Dein Brutto wird runtergerechnet auf Basis einer fiktiven Steuer (und natürlich der Sozialabgaben)
Habe mich sehr darüber geärgert, weil mein AG mich für diese Rechnung auf Steuerklasse 1 gesetzt hat und das Netto damit niedriger ausfiel, wie es sonst normalerweise ausfällt.

Wie man das allerdings ordnungsgemäß dann in der Steuererklärung einträgt, weiß ich leider nicht.....

LG
Sabine
Titel: Re: Elterngeld in Steuererklärung ????
Beitrag von: Matthias#28 am 21. März 2012, 14:54:44
....ich muss nun bald unsere Steuererklärung 2011
Off-Topic: ist schon raus wann der Termin im Elsass zur Abgabe per Papier ist??
Titel: Re: Elterngeld in Steuererklärung ????
Beitrag von: Nutellalein am 22. März 2012, 15:50:18
Hallo,

es gibt in der franz. Steuererklärung einen extra Punkt, wo du ein Einkommen eingeben kannst, das nicht mehr versteuert werden soll.
Wie der heisst, weiss ich leider nicht.

Ich kann dir aber sagen, daß du in Frankreich keine Steuern auf das Elterngeld zahlst. Du beziehst ja bereits ein Entgeld, daß sozusagen "steuerfrei" ist.
Diesen Begriff aber nicht beim Franz. Finanzamt nennen, da reagieren die allergisch drauf! Da du gem. Grenzgängerabkommen nur in einem Land Steuern zahlst, brauchst du in F. nichts mehr abzuführen, weil D. dir ja eh nur das verminderte Elterngeld ausgezahlt hat, als würdest du in D. versteuern.
So war es bei mir zumindest mal gewesen.

LG

Nutellalein
Titel: Re: Elterngeld in Steuererklärung ????
Beitrag von: meNAce_d am 08. April 2013, 12:28:32
Hi Zusammen

wo befindet sich den das Feld auf der Erklärung für das Elterngeld?

Vielen Dank!

Gruß an Alle
Titel: Re: Elterngeld in Steuererklärung ????
Beitrag von: Eric am 08. April 2013, 13:05:36
Müsste das hier sein

N'oubliez pas de reporter ligne 8 TI  à la dernière page de la déclaration d'ensemble des revenus, les revenus qui ne sont pas imposables en France