Hallo,
es gibt in der franz. Steuererklärung einen extra Punkt, wo du ein Einkommen eingeben kannst, das nicht mehr versteuert werden soll.
Wie der heisst, weiss ich leider nicht.
Ich kann dir aber sagen, daß du in Frankreich keine Steuern auf das Elterngeld zahlst. Du beziehst ja bereits ein Entgeld, daß sozusagen "steuerfrei" ist.
Diesen Begriff aber nicht beim Franz. Finanzamt nennen, da reagieren die allergisch drauf! Da du gem. Grenzgängerabkommen nur in einem Land Steuern zahlst, brauchst du in F. nichts mehr abzuführen, weil D. dir ja eh nur das verminderte Elterngeld ausgezahlt hat, als würdest du in D. versteuern.
So war es bei mir zumindest mal gewesen.
LG
Nutellalein