Hallo zusammen,
Wie handhabt Ihr das als Grenzgänger (arbeiten in D, wohnen in F) bei der Steuererklärung bzgl. der Zeilen 22-25 des Lohnsteuerausdrucks (Arbeitnehmeranteile Sozialversicherung)?
Letztes Jahr waren auf meinem in Deutschland erstellten elektronischen LSt-Ausdruck die Zeilen 22-25 noch ausgefüllt, dieses Jahr jedoch nicht. Als ich dies reklamiert habe, erhielt ich ein Schreiben des BMF mit folgender Textpassage:
"Unter Nr. 22 bis 25 des Ausdrucks dürfen keine Beiträge oder Zuschüsse bescheinigt
werden, die auf steuerfreien Arbeitslohn entfallen, z.B. auf Arbeitslohn, der nach
dem Auslandstätigkeitserlass oder auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens
steuerfrei ist."
Daher werden diese Zeilen von meinem Arbeitgeber nicht eingetragen.
Interessanterweise fehlten diese Zeilen letztes Jahr bei meinem Mann, in diesem Jahr sind sie wieder ausgefüllt.
Nun könnte ich ja den Dezemberausdruck meiner Gehaltsabrechnung nehmen, da sind ja diese Abgaben auch summiert. Allerdings hat das für die Erklärung 2006 bei meinem Mann nicht geklappt (oder ist halt übersehen worden; mittlerweile haben wir das reklamiert).
Meines Wissens sind diese Sozialabgaben in Frankreich doch abzugsfähig oder stimmt das vielleicht gar nicht?
Würde mich freuen, Eure Erfahrungen und Vorgehensweisen zu lesen!
Vielen Dank
Moni