Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Eintragung von Arbeitslosengeld sowie Überschneidung von Lohn und Gehalt.  (Gelesen 1312 mal)

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Offline yando

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Hallo zusammen,liebe Forums Mitglieder.


Ich habe eine verzwickte Situation und wir über euer Schwarm wissen sehr dankbar.

Folgende Situation: ich wurde 2019 zum Januar arbeitslos, da bin ich auch in Frankreich gemeldet. Habe von Februar bis April erneut eine Arbeit aufgenommen. Somit von Februar bis April Gehalt aus Deutschland bezogen. Und ab Mai wurde ich bis Ende des Jahres aus gesundheitlichen Gründen erneut arbeitslos. Somit wieder Arbeitslosengeld aus Frankreich bezogen.

Nun möchte ich meine online Steuererklärung machen, und tue mir sehr schwer mit den Eintragungen da jeder, selbst mein alter Steuerberater eine andere Meinung hat. In welchem Feld trage ich das Arbeitslosengeld ein, und in welchem Feld trage ich das Gehalt aus Deutschland ein,. Ist es richtig dass ich das Arbeitslosengeld und mein Gehalt zusammen addieren muss und in 1AJ eintragen muss. Und dann noch mal das Arbeitslosengeld einzeln weiter unten.
Des weiteren führt das französische Arbeitsamt die Lohnsteuer aufs Arbeitslosengeld direkt ab. Ich habe aber als Spardose das ganze Jahr meine Abschläge vom Gehalt durchlaufen lassen. Diese sind auch im grauen Feld eingetragen und fix nicht veränderbar. Jedoch kann ich die Abfuhr des Arbeitslosengelds beziehungsweise die Lohnsteuer dessen. Nicht zusätzlich eintragen, merkt dass das Finanzamt automatisch? Über eine kurze und zeitnahe Rück Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße aus Lothringen.

Offline Ralph

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Hallo ,

Deine Konstellation ist doch gar nicht sooo kompliziert...
Was mich nur wundert ist das Dein AlG nicht schon vermerkt ist.
Das meldet nämlich die PoleEmploi samt dem Steuerabzug an das Finanzamt.
Und dann steht das im Feld 1AP (da gehört es hin) .
Das deutsche Gehalt gehört in 1AG.

Falls Du die AlG Summe brauchst (die Rechnen das Jahr nicht von Jan.-Dez.) kannst Du Dir selber eine Attestation fiscale im Online Konto der Pole Emploi ausdrucken.
Die Vorauszahlung für das nicht mehr vorhandene Gehalt kannst Du auf 0 setzen - sonst mußt Du halt ein Jahr warten bis Du es wieder bekommst.
Dein Steuersatz für die Pole Emploi wird nachträglich nach der ersten Erklärung an das Arbeitslosengeld angepasst.
Hoffe ich konnte Dir damit helfen.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 30. Mai 2020, 12:31:48 von Ralph »
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