Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Aura am 28. Februar 2011, 19:04:08
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Hallo an Alle :Hands:
ich wohne seit 1. April 2010 in Fr. Ich habe heute eine Einkommenbescheinigung NUR für den Zeitraum von 1.4 bis 31.12.10. bekommen. Was ist jetzt mit den Monaten Januar, Feb. März, da ich dafür keine Bescheinigung bekommen habe.. :-\
ich habe mal gehört, dass man Lohnsteuer für diesen Zeitraum von De zurückbekommt, stimmt das??? Muss ich auch darür noch die Einkommensteueklärung für Jan-März10 in De machen? oder wird das irgendwie anders abgewickelt?
In voraus vielen Dank
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Hallo,
na wenn du erst im April 2010 nach Frankreich gezogen bist, dann musst du erst auch erst am dem April die Steuern in F bezahlen. Mit Sicherheit hast du schon gemerkt, falls die Grenzgängerbescheinigung den auch abgegeben hast, dass du mehr Netto rausbekommst. Wieso solltest du die Lohnsteuer zurückbekommen? Von Jan bis März musst du in Deutschland machen!
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....habe ich mich auch gefragt, jemand hat mir erzählt, man kriegt die Lohnsteuer noch von De zurück. keine Ahnung woher er dieses Info hat.
Ok nochmals vielen Dank. :Hands:
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@Aura
Ja, der von dir benannte "Jemand" hat Recht!
Für Januar/Februar/März muss die Steuererklärung NOCH in und für Deutschland angefertigt werden. Und nur von DA erhält man dann auch - falls? - eine Rückzahlung oder muss evtl. sogar für diese 3 Monate noch etwas nachzahlen.
April bis Dezember erfolgt dann in "Fronkreisch".
Liebe Grüße Gabrielle