Hallo zusammen,
Beim diesjährigen Steuerbescheid wurden mir erstmals CSG (8,2%), CRDS (0,50%) und PREL SOC (6,8%) einbehalten.
Bevor ich näher aufs Thema einsteige, meine Ausgangssituation:
Staatsbürgerschaft Deutsch
Wohnsitz: Frankreich
Arbeitgeber: Saarland
-> Besitze den Grenzgängerstatus -> Soziale Abgaben fallen in Deutschland an, die Einkommenssteuer im Wohnsitzland, also Frankreich.
Ich selbst Hauseigentümer in Frankreich und ständiger Wohnsitz dort, besitze noch eine Wohnung in Frankreich, die ich seit 2015 vermiete. Kapitaleinkünfte (Fondsvermögen, Zinserträge) stammen aus Deutschland, weil dort meine Hauptbankverbindung ist.
Nun wurden mir im diesjährigen Bescheid für 2015 sogenannte Prelevements Sociaux auf die Nettomieteinnahmen und die Kapitalerträge aus Deutschland vom frz. Finanzamt berechnet. Dies sind insgesamt 15,5 % derzeit. Lt. Grenzgängerabkommen ist es jedoch so, dass ich in dem Land in dem ich arbeite sozialversicherungspflichtig bin und Abgaben zahle (also Deutschland) und in Frankreich meine Lohnsteuer entrichte. 2012 hat Herr Hollande ein Gesetz entwickelt, das beinhaltet, dass Grenzgänger auf Vermögenswerte Sozialabgaben in Frankreich bezahlen müssen. In meinem Fall die Mieteinnahmen aus Frankreich und die Kapitalerträge aus Deutschland. Dadurch entsteht eine sogenannte Doppelabführung von Sozialabgaben in Deutschland und Frankreich. Daher hat im Januar 2015 ein Niederländer erfolgreich in Paris geklagt und Recht bekommen. Lt. dem Urteil ist es dem französischen Staat nicht erlaubt von Grenzgängern, die in Frankreich wohnen und bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der EU Sozialbeiträge abführen eine solche Abgabe auch in Frankreich zu erheben. Der EUGH ging soweit, dass er diese Regelung auf sämtliche Vermögenswerte ausweitete, so dass Kapitalerträge und Mieteinnahmen demnach nicht mehr von Frankreich mit Sozialabgaben belastet werden dürfen.
Nun habe ich den Steuerzettel in der Hand und siehe da, der frz Staat möchte auf meine Mieterträge aus der Wohnung in Frankreich und meinen Kapitalerträgen aus Deutschland Prelevements sociaux haben.
Lt. dem Gerichtsurteil hätte man 2 Jahre Zeit Widerspruch zu erheben.
Und genaus was dies betrifft, würde ich mich gerne mit ebenfalls Betroffenen hier austauschen um von euren Erlebnissen zu erfahren. Habt ihr das selbe Problem? Habt ihr es vllt schon gelöst? Ist vllt. jemand in der selben Situation wie ich und vermietet Wohnraum in Frankreich? Gilt dsbzgl. evtl. eine Sonderregelung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Forderung des Finanzamtes rechtens ist, da ich ja nach aktuellem Stand sowohl in Deutschland auf meine Arbeitnehmereinkünfte als auch in Frankreich auf meine Mieterträge Sozialabgaben zahlen muss.
Das widerspricht dem Grundgedanken des Grenzgängerdarseins und gleicht einer Doppelbesteuerung.
Also ich hoffe auf Resonanz und Rückmeldung, gerne auch in privater mail. Vorab schon mal vielen Dank =)
LG
Grenzgänger89
ps: Anbei das Gerichtsurteil aus 2015. Ab Seite 5 auf deutsch...