Grenzgaenger Forum

Autor Thema: neue Formulare für Steuererklärung in FRankreich - brauche Hilfe beim Ausfüllen  (Gelesen 8856 mal)

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Offline Gauloise

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Hallo zusammen,

wir sind Grenzgänger, wohnen in Frankreich und arbeiten in Deutschland, sind also in Frankreich steuerpflichtig, die Sozialversicherungsbeiträge entrichten wir in Deutschland.

Bisher hatte ich nie Probleme mit der Steuererklärung, aber nun haben sich die Formulare geändert und ich blick' nicht mehr durch!
Also früher hatte ich in dem Feld "1AJ" immer die Summe aller Einkünfte 'reingeschrieben", dort sollen aber nun nur noch die Einkünfte eingetragen werden, die man in Frankreich erhält.
Erfolgen die Einkünfte aus Deutschland, so muss man diese in Feld 1AG oder 1AF eintragen!
Ich blicke aber nicht durch, in welches ich nun unsere Einkommen eintragen muss!

Im Formular steht bei 1AG und 1AF Folgendes:
  • 1AF: ..et salaires de source étrangère ouvrant droit à un crédit d'impôt égal à l'impôt français
  • 1AG:Autres salaires imposables de source étrangère

Vom Finanzamt erhielt ich folgende Aussage:
Zitat
Les revenus de source française sont à indiquer sur la ligne 1AJ (salaires-indemnités journalières de maladie-indemnité pour perte de salaire).

S'ils sont de source étrangère, et non soumis à l'impôt en Allemagne, il convient de les indiquer sur la ligne 1AG.
Sur la ligne 1AF s'ils sont soumis à l'impôt en Allemagne (à indiquer dans ce cas sur l'imprimé n° 2047 rubrique 6).

Da ich ja in Frankreich steuerpflichtig bin, müsste ich unser Gehalt also in 1AG eintragen, richtig?
Oder meinen die mit "non soumis" die Sozialversicherungspflicht? Oder was meinen die überhaupt mit dem Feld 1AF???

Könnt' Ihr mir bitte weiterhelfen?


Viele liebe Grüsse,
Gauloise

Viele liebe Grüsse

Offline monan

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Hallo, genau. Das in D erhaltene Entgelt, das in F steuerpflichtig ist muss in 1AG bzw. 1BG, wenn man eine gemeinsame Steuererklärung abgibt.

Grüße
Monan

Offline Gauloise

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Hallo Monan,

viiiielen Dank für die Info!

Und um es zu VERSTEHEN:
Der Unterschied besteht also in dem Feld 1AF:
"...salaires de source étrangère ouvrant droit à un crédit d'impôt égal à l'impôt français", was anscheinend grob und sinngemäss übersetzt heisst, dass man berechtigt ist, Steuerermässigungen zu erhalten???
Und dazu berechtigt ist man nur, wenn man in Deutschland (oder eben Ausland) steuerpflichtig ist? Aber woher soll man das als Otto Nprmalverbraucher wissen?

und in dem Feld 1AG:
"imposable de source étrangère", was lediglich heisst: "in Frankreich steuerpflichtige Einnahmen aus dem Ausland", oder?

Also ich finde das ganz schön kompliziert! Bist Du irgendwie vom Fach, monan??

Viele liebe Grüsse,
Gauloise





Jetzt habe ich aber noch eine Frage:
UNd zwar ist mein Mann krank und hat 2016 sowohl Gehalt, als auch Krankengeld, als auch Übergangsgeld von der Rentenversicherung erhalten.
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich alle diese drei Einnahmen in das Feld 1AG eintragen, richtig?

Aber muss ich diese Einnahmen auch noch in das Feld 8TK eintragen?
Dort steht nämlich auch etwas von "ouvrant droit à un crédit d'impôt égal à l'impôt français"

Viele liebe Grüsse

Offline tara-naddl

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Habe auch ne Frage.Mein rosa Formular liegt vor mir und bin mal wieder doooof,will aber auch nix verkehrt machen.
Bei Nr .1 Traitements,Salaires muss nun public oder privé angekreuzt werden????stelle mich wie immer an,was muss ich ankreuzen, Firma meines Mannes ist in  Deutschland( GmbH). Denke public oder???
Vielen Dank für eine Antwort
tara-naddl

Offline Waylon57

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Habe auch ne Frage.Mein rosa Formular liegt vor mir und bin mal wieder doooof,will aber auch nix verkehrt machen.
Bei Nr .1 Traitements,Salaires muss nun public oder privé angekreuzt werden????stelle mich wie immer an,was muss ich ankreuzen, Firma meines Mannes ist in  Deutschland( GmbH). Denke public oder???
Vielen Dank für eine Antwort
tara-naddl

Ich hab' eben auch überlegen müssen, aber in der Erklärung zum rosa Formular steht's ja drin.

Wer im öffentlichen Dienst oder ähnlichem arbeitet muss "public" ankreuzen, alles andere ist "privé".

Im Falles deines Mannes also "privé".


Offline tara-naddl

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Du bist super vielen Dank :doppeld:
Manchmal bin ich etwas doooof,aber eigentlich ist es logisch.
DANKE
tara-naddl

Offline Gauloise

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Hallo,

und wo muss ich denn nun überall das Krankengeld und das Übergangsgeld eintragen?
Im blauen Formular zum Gehalt vom Arbeitgeber (Feld 1AG) dazuaddieren?
Und dann noch irgendwo anders?
So wie ich es bisher verstanden habe, monan:
- das Feld 8TK bleibt in diesem Fall leer, richtig?
- und im roten Formular auch zum Gehalt dazuaddieren?
- sonst noch irgendwo im roten Formular?

Viele liebe Grüsse
Viele liebe Grüsse

Offline Jörg_88

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8tk mussste ich 2015 Allemagne  BKK und die Summe eingeben erstes feld blieb leer