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Autor Thema: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D  (Gelesen 10044 mal)

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Offline misterduke23

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Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« am: 06. Juni 2017, 07:58:16 »
Hallo,

ich bin ganz neu hier und spiele mit dem Gedanken meinen Hauptwohnsitz nach Frankreich zu verlegen.

Ich hoffe, hier auf Menschen mit etwas Erfahrung zu stoßen, welche an einem Austausch interessiert sind und und Ihre Erfahrungen mit mir teilen.

Zu meiner Situation:
Alter 37 (männlich)
Single-Haushalt (nicht verheiratet)
keine Kinder
Brutto-Einkommen 60000 € im Jahr
sonst keine Besonderheiten, welche zu beachten wären.

Meine bisherige Rechnung nach folgender Quelle: http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Steuern_in_Frankreich

Brutto EK D = 60000 € im Jahr


Sozialabgaben in Deutschland:
 Rentenversicherung:         5.610,00 €
 Arbeitslosenversicherung:     900,00 €
 Krankenversicherung:        4.384,80 €
 Pflegeversicherung:             796,05 €
                                                 --------------
                                                 11.690,85 €

Nach Methode a (aus verlinktem Artikel):
60000 € - 11.690,85 € = 48309,15 € - 10% Arbeitnehmerpauschale = 43478,24 €

EK Steuer in Frankreich:
0 bis 5.963 €               0% =  0€
5.963 bis 11896 €     5,5% =  327,97 €
11896 € bis 26420 €  14% =   2033 €
26420 € bis 43478,24 30% =  5117,47 €
                                             ------------------
                                             7478,44 €

Dem stehen in Deutschland (Steuerklasse I) 13.304,52 € an Lohnsteuer gegenüber... (ohne Kirche)

Frage1:
Ist die Ek-Steuer so korrekt für Frankreich ermittelt?

Frage2:
Erhält man die Arbeitnehmerpauschale grundsätzlich?

Frage3:
Mit welchen Steuern und Sozialabgaben (Wohnsteuer, Immobiliensteuer,....) muss zusätzlich gerechnet werden?

Frage4:
Wie hoch ist in etwa die Wohnsteuer in Strasbourg?

Ich würde mich sehr über Reaktionen freuen!

Danke!

Offline Schnaeggschje

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #1 am: 06. Juni 2017, 09:09:59 »
Hallo misterduke23,

deine Rechnung kommt in etwa hin, aber du kannst es dir noch einfacher machen.

https://www3.impots.gouv.fr/simulateur/calcul_impot/2017/index.htm (aktueller Simulationsrechner)

1) MODÈLE SIMPLIFIÉ auswählen
2) Vous êtes : Célibataire (ou vivant en union libre) Buchstabe C für ledig
3) Vos années de naissance : Déclarant 1 (4 chiffres) Geburtsjahr eingeben
4) TRAITEMENTS, SALAIRES Im Feld 1AJ gibst du dein Brutto ein abzgl. der Renten, Kranken, Pflege, Arbeitslosenversicherung, Arbeitskammer und AN Anteil zur Zusatzversorgung (sofern du hast)
5) TRAITEMENTS, SALAIRES Im Feld 1AK gibst du den Betrag für deine Kilometerpauschale an (musst du extra ausrechnen)
6) Valider  (bei deinem Bsp. kommt bei mir 7.393 € raus ohne km Pauschale)


Kilometerpauschale:
In F wird sowohl der Hin als auch der Rückweg anerkannt. KM zusammenrechnen im Jahr.
Dein Auto wird in eine CV Klasse eingestuft, die du in der Carte Grise findest.

Hier die Simulation: https://www.impots.gouv.fr/portail/simulateur-bareme-kilometrique

Ebenso gibt es noch eine Art "Essenspauschale", die sich auf 4,70 € pro Tag beläuft. Also 4,70 € x Arbeitstage.
http://droit-finances.commentcamarche.net/faq/3547-frais-de-repas-bareme-2016-2017

Essenspauschale und Kilometerpauschale addieren und diesen Betrag in Feld 1AK

Beachten solltest du bei der Einführung deines PKW´s nach F, daß du je nach Fahrzeug eine Art Strafsteuer (Bonus-Malus) einmalig zahlen musst.
Den Rechner findest du hier:
http://carlabelling.ademe.fr/recherche/index?searchString=&brand=audi&category=cabriolet&range=coupe+%2F+cabriolet+moyen&model=&transmission=&energy=&maxconso=&carbu%5B%5D=es&RechercherL=Rechercher

Zum Thema Wohnsteuer gibt´s zu sagen, daß diese von der entsprechenden Gemeinde in der du wohnst abhängig ist.
Ich habe mal gehört, daß diese bis zu 1000 € im Jahr liegen kann (ohne Gewähr). Aber das sollte bei der Ersparnis kein Problem sein ;-)

Viele Grüße
Schnäggschje





« Letzte Änderung: 06. Juni 2017, 09:14:40 von Schnaeggschje »

Offline misterduke23

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #2 am: 06. Juni 2017, 14:21:02 »
Vielen Dank für die Mühe!

Offline misterduke23

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #3 am: 07. Juni 2017, 13:54:15 »
Hallo, noch einmal eine Rückfrage bzgl. KFZ. Steuer.
Vielleicht an einem Bsp. Ein VW Polo mit 1,4 l Benziner ca 6 l Verbrauch.
Sehe ich es richtig, dass hier keine Strafsteuer zu entrichten ist?
Was bedeutet die Spalte Coût énergie?

Vielen Dank nochmals!


Offline sflany

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #4 am: 11. August 2017, 15:28:30 »
Hallo!

Ich hänge mich da gleich nochmal ran - stimmt es tatsächlich, dass ich sämtliche Kilometer, die ich zwischeN Straßburg und Freiburg fahre, angeben kann. Ich komme im Jahr auf etwa 38500 km, das wäre schon sehr großzügig, wenn das wirklich möglich wäre :)
Habe einen Bruttoverdienst von etwa 35000€ im Jahr, habe soweit alles ausgefüllt wie oben beschrieben und würde mit dem Calculator auf 1556€ komme, die ich dem Staat Frankreich überweisen müsste. Kommt das in etwa hin?

Merci für die Hilfe schon mal im Voraus!

Offline Schnaeggschje

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #5 am: 12. August 2017, 08:57:12 »
Hallo sflany,

ich habe irgendwo gelesen, daß es wohl eine KM-Beschränkung auf 40 km geben soll. Da ich selbst täglich pro Weg 65 km fahre habe ich diese auch in der Steuererklärung angegeben. Ob sie annerkannt wird oder nicht werde ich erst erfahren, wenn mein Steuerbescheid kommt, allerdings lasse ich mir die Steuern von einem Fachmann machen und der hat meine KM komplett akzepiert und nichts voneiner Beschränkung erwähnt.

Rechne doch im Steuersimulator mit der 40 KM Beschränkung. Das wäre dann der Worst Case Fall und sollten dann doch alle KM anerkannt werden, freu dich über ein zusätzliches Plus :-)

Beachte bei deinem Brutto, daß du die oben erwähnten Sozialabgaben alle abziehst. Und nur diesen Betrag als Brutto im Simulator angibst.

Viele Grüße
Schnäggschje


Offline sflany

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #6 am: 14. August 2017, 22:13:17 »
Merci vielmals für die Info!

Hab eben das hier gefunden :) Fragt sich nur, ob 40km pro Richtung, oder insgesamt...

Lorsque la distance entre le domicile et le lieu de travail n’excède pas 40 km, vous pouvez déduire le montant de vos frais réels de transport à condition d’en justifier.
Si la distance est supérieure à 40 Km, vous devez pouvoir justifier l'éloignement entre votre domicile et votre lieu de travail par des circonstances particulières notamment liées à l'emploi ou à des contraintes familiales ou sociales. Si aucun motif ne justifie l'éloignement, la déduction est admise à hauteur des 40 premiers kilomètres.

Offline ChRech

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #7 am: 01. September 2017, 16:09:49 »
Hallo, meines Wissens sind es 40 Km pro Strecke, also dann 80 km pro Tag. Bei verheirateten mit Kindern können eventuell mehr Km abgesetzt werden, da Frankreich hier weniger Flexibilität hinsichtlich des Wohnortes anerkennt.

Offline Kaltblut

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #8 am: 23. Mai 2018, 16:13:12 »

deine Rechnung kommt in etwa hin, aber du kannst es dir noch einfacher machen.

Viele Grüße
Schnäggschje

Vielen Dank für die detailierte Hilfe! Das ist nun aber auch meine erste Steuererklärung in F und mit dem Simulator (ledig, kein Kind angegeben, Einkommen 2017 25.300 netto (alle SV abgezogen), Kilometer (Brunstatt - Freiburg - Brunstatt) 80km*180 Tage (CV 7) und Essenspauschale 4,70 Euro * 180 Tage komme ich auf etwa 735 Euro Steuer für 2017!

Kann das stimmen? Kommt da noch die Wohnsteuer etc hinzu? Kommt mir recht wenig vor. Ich hatte in dem km-Rechner übrigens nur als höchsten CV 7 stehen, in meiner Carte Grise steht unter bei P.6 allerdings 8!

Viele Grüße, Christian

Offline Welferdinger

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #9 am: 23. Mai 2018, 16:26:01 »

deine Rechnung kommt in etwa hin, aber du kannst es dir noch einfacher machen.

Viele Grüße
Schnäggschje

Vielen Dank für die detailierte Hilfe! Das ist nun aber auch meine erste Steuererklärung in F und mit dem Simulator (ledig, kein Kind angegeben, Einkommen 2017 25.300 netto (alle SV abgezogen), Kilometer (Brunstatt - Freiburg - Brunstatt) 80km*180 Tage (CV 7) und Essenspauschale 4,70 Euro * 180 Tage komme ich auf etwa 735 Euro Steuer für 2017!

Kann das stimmen? Kommt da noch die Wohnsteuer etc hinzu? Kommt mir recht wenig vor. Ich hatte in dem km-Rechner übrigens nur als höchsten CV 7 stehen, in meiner Carte Grise steht unter bei P.6 allerdings 8!

Viele Grüße, Christian
Hallo,
CV7 ist richtig. Ist seit einigen Jahren gedeckelt. In der guten alten Zeit vor den Sozialisten gab es keine Obergrenze.
beste Grüße

Offline Frontalier

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #10 am: 23. Mai 2018, 17:20:09 »
Ja das kann hinhauen weil wenn du von deinen 25200€ noch die ganzen frais reels abziehst bist du ja bei einem Einkommen, das aus Steuersicht sehr günstig für dich ist.
Ich meine von 0-ca 9000 zahlst du ja keine Steuern und ab jedem euro darüber bis ca26000€ 14% und dann wirds erst interessant mit der 30% Hürde. Wenn du mal mehr als 26000 zu versteuern hast wird jeder weitere € mit 30% versteuert und dann zieht dich das schön nach oben. Ich frage mich nur wieso du 180 Tage lediglich angibst. Wenn du 12 monate mit durchschnittlich 20 Arbeitstagen holst und ziehst 30 tage urlaub ab und vllt noch 5 feiertage, dann kannst du mindestens 205 tage angeben. Das drückt nochmals die steuern. Zudem gebe ich dir den tipp deine Essenskosten mit 4,75€ anzugeben. die pauschale ist gestiegen in dem jahr um 0,05€. multiplizier das auch mit mehr als 200 tagen und du kommst von deinen 700 €noch ein stück runter.

lg

Offline Kaltblut

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #11 am: 23. Mai 2018, 17:41:22 »
Ich frage mich nur wieso du 180 Tage lediglich angibst. Wenn du 12 monate mit durchschnittlich 20 Arbeitstagen holst und ziehst 30 tage urlaub ab und vllt noch 5 feiertage, dann kannst du mindestens 205 tage angeben.

Danke Euch beiden schonmal für die Antworten. Ich habe tatsächlich erst ab März 2017 gearbeitet, das ist das Einkommen für 10 Monate von 2017! Ab nächstes Mal muss ich dann schon mehr zahlen denn dann komm ich auf jeden Fall auf über 26.000. Aber diesmal geht's noch. Und danke für den Tipp mit den 4,75, ich hatte bisher nur 4,70 gelesen!

Eigentlich wollte ich das alles auf Papier machen, habe aber gesehen, dass man dafür nur bis 17. Mai Zeit hatte. Hoffe, ich bekomme das auch online hin, dann bin ich noch reichtzeitig dabei. Musste mir allerdings dafür gerade einen FranceConnect zulegen und mich über Laposte identifizieren lassen am kommenden Freitag. Oder ist es nicht schlimm, wenn man mit 8 Tagen Verspätung die Steuer in Papierform abgibt? Gibt es da eine Kulanzzeit? Irgendjemand auch so schlurig wie ich und hat entsprechende Erfahrungen gemacht? Würde sonst nämlich Freitag die Declaration auf Papier abgeben...

Viele Grüße,
Christian

Offline Ralph

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #12 am: 25. Mai 2018, 19:34:46 »
Das Wort "Kulanz" kennt das französische Finanzamt nicht.
Die sind zwar sehr hilfs- und auskunftsbereit aber bei den Terminen verstehen sie keinen Spaß in Frankreich.
Und die Strafen sind auch nicht von Pappe.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eliott

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #13 am: 25. Mai 2018, 21:12:05 »
Du sprichst mir aus der Seele.
Is halt Frankreich.

Offline Dragonvamp

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Re: Einkommenssteuer als Grenzgänger Vergleich zu EKSt D
« Antwort #14 am: 26. Mai 2018, 17:35:16 »
Na kommt dann wohl immer auf den Bearbeiter an, würde ich behaupten.
Ich hab schon oft genug, das französische „komm ich heut nicht, komm ich morgen“ ausgenutzt. Ohne Strafen oder zusätzliche Zinsen 😮