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Autor Thema: Einkommensgrenze 12.272 Euro - wie "bereinigt"???  (Gelesen 4013 mal)

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Offline onjaanja

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Einkommensgrenze 12.272 Euro - wie "bereinigt"???
« am: 16. November 2007, 17:02:16 »
Hallo,

ich bin mir jetzt gar nicht mehr sicher, wie das genau mit der Einkommensgrenze von 12.272 Euro fürs deutsche Finanzamt läuft...

Darf ich von meinem Bruttoeinkommen, noch meine sozialen Abgaben (ca. 21%) die ich ja in Deutschland zahle, abziehen wenn ich
mein Einkommen auf dem Formular fürs dt. FA eintragen oder muß ich mein komplettes Bruttoeinkommen eintragen ohne jegliche
Abzüge....?

Liebe Grüße
onjaanja

Offline Dieter12

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Re: Einkommensgrenze 12.272 Euro - wie "bereinigt"???
« Antwort #1 am: 16. November 2007, 17:54:43 »
Hi Anja,

Im Antrag steht "Voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn (einschließlich Sachbezüge, Gratifikationen, Tantiemen usw.)".

Gruss, Dieter
« Letzte Änderung: 17. November 2007, 22:23:25 von Dieter12 »

Offline onjaanja

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Re: Einkommensgrenze 12.272 Euro - wie "bereinigt"???
« Antwort #2 am: 17. November 2007, 12:34:38 »
Hallo Dieter,

wieso "voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn"...?
Wenn mein Mann (bspw.) im März 2008 die Steuererklärung für's dt. Finanzamt für 2007 macht, wollen die doch keine
Schätzung meines Einkommens, sondern ich muß mit der Gehaltsbescheinigung die mein Arbeitgeber allen Grenzgängern
immer am Jahresende mit der Gesamtangabe des Gesamtbruttoarbeitslohn des abgelaufenen Jahres ausstellt (da steht
Gesamtbrutto ohne und mit Abzug der soz. Abgaben drin) , zum franz. Finanzamt, dort wird dann in das Formular für das
dt. Finanzamt mein Bruttoeinkommen eingetragen und die zeichnen das ab....

Jetzt weiß ich nur nicht welcher Betrag ich da eintragen darf, der Betrag einschl. den soz. Abgaben oder den Betrag abzgl.
der soz. Abgaben......


Ich glaube das Formular das DU gemeint hast, ist evtl. das, wo das dt. FA wissen will, ob meine Einkünfte voraussichtlich über
12.272 Euro liegen so daß die wissen in welche Stkl. mein Mann einzustufen ist....

Mein Problem ist aber wie oben bereits beschrieben, ob mein Bruttoeinkommen noch um die soz. Abgaben bereinigt werden
darf.....

Vielen Dank.

LG
onjaanja


Offline Dieter12

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Re: Einkommensgrenze 12.272 Euro - wie "bereinigt"???
« Antwort #3 am: 17. November 2007, 22:22:02 »
Hi Anja,

Du hast recht, ich habe das mit dem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht verwechselt. In der Bescheinigung des f Finanzamtes zur d Steuererklärung steht unter der Rubrik "Einkünfte, die im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung unterliegen" die Spalte "Bruttoarbeitslohn". Ich kann dir leider nicht sagen, was du in deinem Fall dort eintragen musst.

Gruss, Dieter