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Autor Thema: Einkommensgrenze 12.272 Euro - Wer kennt sich hier aus  (Gelesen 4465 mal)

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Offline onjaanja

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Einkommensgrenze 12.272 Euro - Wer kennt sich hier aus
« am: 04. Oktober 2006, 11:37:27 »
Hallo,

Wir sind Grenzgänger, wohnen in Frankreich arbeiten in Deutschland.
Mein Mann ist Beamter und somit zu 100% in Deutschland steuerpflichtig..., Ich bin kfm. Angestellte, zahle meine sozialen Abgaben in Deutschland und meine Steuern in Frankreich....   Zur Zeit bin ich allerdings (noch) in Mutterschutz, was sich aber Mitte nächsten Jahres ändern wird....

Nun meine Frage, mein Mann hat momentan Steuerklasse 3 (verheiratet mit Kind) .... Jetzt haben wir gehört wenn ich über 12.272 Euro verdienen würde, käme mein Mann in Deutschland in Steuerklasse 1.....

Wer weiß um welchen Betrag ich mein Bruttoeinkommen noch bereinigen darf - außer Werbungskosten Pauschbetrag von 920,- Euro - um unter diesem Betrag 12.272 Euro zu bleiben.....

Normalerweise müßte ich mein Einkommen doch noch um meine sozialen Abgaben, die ja doch 21% sind, bereinigen dürfen...Oder...??

Hat vielleicht noch jemand ein paar Tipps bzgl. dieser Einkommensgrenze für mich.....

Vielen Dank schon mal.

Liebe grüße
Monja

Offline Dieter12

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Einkommensgrenze 12.272 Euro - Wer kennt sich hier aus
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2006, 19:10:31 »
Hi Monja,

Dein Mann muss auf dem D FA ein Formblatt einreichen, auf dem das F FA deine Bruttoeinkünfte bescheinigt. Wenn es Dich interessiert, kann ich Dir ein Hinweisblatt des D FA zu diesem Thema scannen und zusenden.

Gruss, Dieter

Offline franky

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Einkommensgrenze 12.272 Euro - Wer kennt sich hier aus
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2006, 20:10:20 »
Hi Monja,
auch wir hatten das Problem.  Wir müssen durch meine Montagetätigkeit jedesmal einen Antrag auf unbeschränkte Einkommensteuer stellen und zwar 2 mal einmal für die Vorauszahlung und einmal für den Abschluss. Der Antrag muss von der französischen Behörde auch ausgefüllt werden. Dei Einkommensgrenze bei einem Ehegatten wird mit berücksichtigt bis 12.272 Euro. Wenn du mehr verdienst
wirst du und dein Mann beschränkt Einkommensteuerpflichtigt. D.h. genau und maximal 25% Steuer werden fällig. Also für Superverdiener eine feine Sache. Für uns Idioten schlecht. Wir haben damals, da meine Frau noch in Frankreich arbeitete nur den bereinigten Lohn, also abzüglich Krankenkasse und Rentenversicherung als zu versteuerndes Einkaommen beim Finanzamt Frankreich angegeben. Das ist in Frankreich normal. Dadurch konnten wir den gesamt Brutto in Deutschland senken.

Offline onjaanja

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Einkommensgrenze 12.272 Euro - Wer kennt sich hier aus
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2006, 11:06:07 »
Hallo Dieter und franky,

vielen Dank ihr habt mir wirklich sehr geholfen....!

Ganz liebe Grüße
Monja