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Autor Thema: Einfuhr v. D nach F melde-, zoll- bzw. steuerpflichtig?  (Gelesen 3471 mal)

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Offline Simone

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Hallo Zusammen,

wußte nicht genau, wohin diese Frage passt -hoffe sie ist hier gut aufgehoben:

Bin etwas unsicher, was die "Einfuhrabgaben" oder Deklaration betrifft, wenn ich in Deutschland Waren (Möbel) mit einem Wert von über EUR 1.000,00 kaufe und diese zu mir nach Hause "einführe". Eigentlich ist der Warenverkehr innerhalb der EU ja zollfrei, aber im Netz widerum habe ich Infos gefunden, dass solche Warenlieferung v. D anch F "angemeldet" werden müssen. Wo, wieso und wie geht das?

Daher meine Frage an Euch, habt Ihr vielleicht schonmal was größeres in D gekauft und habt da Erfahrung? Würd es gern in F kaufen, aber der nächste Ikea ist 170 km weit weg -der in Freiburg liegt logistisch einfach besser.

Danke, falls mir jemand helfen oder Tips geben kann.

Grüsse, Simone

Offline Simone

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Re: Einfuhr v. D nach F melde-, zoll- bzw. steuerpflichtig?
« Antwort #1 am: 29. Juli 2008, 20:11:37 »
habe mittlerweile eine Info von Palmrain-Infobest hierzu bekommen. Vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen: Waren die man für den persönlichen Bedarf kauft, sind abgabefrei und müssen nicht deklariert werden, da man ja bereits die Mehrwertsteuer entrichtet hat (außer bei Alkohol u. Tabak!). Man muß bei Grenzübertritt nur die Rechnung dabei haben. Nur die "Einfuhr" von Zahlungsmitteln über EUR 10.000,00 muß deklariert werden (Geldwäsche).

Viele Grüße, Simone