Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: JannaschR am 18. März 2011, 20:10:37

Titel: Eheähnliches Verhältnis
Beitrag von: JannaschR am 18. März 2011, 20:10:37
Hallo ich habe von einem Freund gehört, das ein eheähnliches Verhälnis angerechnet wird!
Weis einer was genaues von Euch?

Danke für alle Infos
Titel: Re: Eheähnliches Verhältnis
Beitrag von: grenzgängerin am 19. März 2011, 00:45:25
hallo,
diese "anrechnung" eines eheähnlichen Verhältnisses nennt sich PACS. Dazu wurde hier schon etliches geschrieben. suche einfach mal mit diesem Stichwort. auch möglich hier
http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/04/Konsular__Dienst__Paris/Familien-Erbrecht/Familienrecht.html (http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/04/Konsular__Dienst__Paris/Familien-Erbrecht/Familienrecht.html)

meint die grenzgängerin
Titel: Re: Eheähnliches Verhältnis
Beitrag von: Gabrielle am 19. März 2011, 11:21:31
Hallo, ihr Lieben.
Die Pac MUSS man beantragen und das wird dann auch offiziell eingetragen. Also, NUR Angabe: "Bei uns liegt ein eheähnliches Verhältnis" vor, genügt leider NICHT. Und erst NACH offiziellem Eintrag wird man steuerlich wie ein "echtes" Ehepaar behandelt.
Liebe Grüße Gabrielle