Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: JannaschR am 18. März 2011, 20:10:37
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Hallo ich habe von einem Freund gehört, das ein eheähnliches Verhälnis angerechnet wird!
Weis einer was genaues von Euch?
Danke für alle Infos
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hallo,
diese "anrechnung" eines eheähnlichen Verhältnisses nennt sich PACS. Dazu wurde hier schon etliches geschrieben. suche einfach mal mit diesem Stichwort. auch möglich hier
http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/04/Konsular__Dienst__Paris/Familien-Erbrecht/Familienrecht.html (http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/04/Konsular__Dienst__Paris/Familien-Erbrecht/Familienrecht.html)
meint die grenzgängerin
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Hallo, ihr Lieben.
Die Pac MUSS man beantragen und das wird dann auch offiziell eingetragen. Also, NUR Angabe: "Bei uns liegt ein eheähnliches Verhältnis" vor, genügt leider NICHT. Und erst NACH offiziellem Eintrag wird man steuerlich wie ein "echtes" Ehepaar behandelt.
Liebe Grüße Gabrielle