Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Düsseldorfer Tabelle  (Gelesen 8023 mal)

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Offline Zaren

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Düsseldorfer Tabelle
« am: 15. Oktober 2007, 22:57:17 »
Hallo Zusammen,

ich habe eine grundsätzliche Frage: Unterhaltsleitungen für Kinder werden nach dem Nettoeinkommen berechnet.
Wie ist es, wenn man in Frankreich wohnt, somit da auch Steuern zahlt und das Kind wohnt in Deutschland, wird es dann nach dem Nettoeinkommen in Frankreich berechnet oder so als ob man in Deutschland versteuert werden würde?

Danke, Gruss Zaren

Offline Duddits

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Re: Düsseldorfer Tabelle
« Antwort #1 am: 04. September 2009, 11:35:15 »
Das ist eine gute Frage und würde mich auch brennend interessieren.

Also hoch damit!

Gruß Frank

Offline balu511

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Re: Düsseldorfer Tabelle
« Antwort #2 am: 07. September 2009, 08:15:32 »
Hallo Zaren, hallo Duddits

in den Untiefen dieses Forums müsste noch ein ähnlicher Thread sein. Ich hatte ihn im alten PC in der Favoritenliste. Werd heute abend nachsehen.

Der Unterhalt errechnet sich beinahe nach dem deutschen Schema, dennoch müssen einige Faktoren (Stichwort Lebenshaltungskosten) einbezogen werden.

Werd heute abend nachforsten.

LG Barbara

Nikita

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Re: Düsseldorfer Tabelle
« Antwort #3 am: 09. September 2009, 06:51:23 »
Hallo Zaren,

wenn du in Frankreich wohnst und deine Unterhaltspflichtigen Kinder in Deutschland, dann richtet sich dein Unterhalt nach deutschem Gesetz ( Düsseldorfer Tabelle etc. ) . Der Kindesunterhalt wo du nach Deutschland zahlst wird dir in Frankreich ( wenn du deine Steuererklärung machst ) angerechnet. D.h. du zahlst das weniger an Steuern. In Frankreich gibt es keine Tabelle. Gruss

Offline Ch'ti

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Re: Düsseldorfer Tabelle
« Antwort #4 am: 09. September 2009, 07:18:11 »
Hallo,

also wenn ich das richtig verstanden habe, ist die eigentliche Frage, welches Nettoeinkommen man ansetzt, um den Unterhalt zu berechnen. Wird man in D versteuert, dann geht die Lohnsteuer direkt ab und es ist recht einfach. In Frankreich zahlt man zunächst ja keine monatliche Lohnsteuer --> das Nettoeinkommen ist also viel höher und somit der zu zahlende Unterhalt.

Leider weiß ich die Antwort auf die Frage auch nicht, aber da ich auch betroffen bin würde es mich schon interessieren.

Viele Grüße
Ch'ti

Nikita

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Re: Düsseldorfer Tabelle
« Antwort #5 am: 09. September 2009, 07:57:10 »
Nach dem Nettoeinkommen in Frankreich.   Gruss

Offline kathy

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Re: Düsseldorfer Tabelle
« Antwort #6 am: 09. September 2009, 09:36:53 »
und was ist wenn jemand der in F wohnt nicht zahlt,habe die deutschen behörden da überhaupt einen handhabe?

ich habe auch gehört das in F generell viel weniger unterhalt gezahlt wird als in D,stimmt das?

Offline Nikita

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Re: Düsseldorfer Tabelle
« Antwort #7 am: 09. September 2009, 11:07:44 »
Hallo,
die deutschen Behörden haben da auch eine handhabe. das gilt für jedes Land in der EU, nur nicht für Spanien. Da ist für diese Fälle keine Strafverfolgung. In Frankreich wird weniger Unterhalt gezahlt, weil es da keine Tabelle oder eine vom Gesetzgeber eine Richtlinie gibt.


Offline Zaren

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Re: Düsseldorfer Tabelle
« Antwort #8 am: 09. September 2009, 22:48:43 »
Normalerweise müßten die deutschen aber so berechnen, als wenn man in D besteuert wird. Als ich Arbeitslos war 2 Monate und auf das Amt in D gegangen bin, dann haben die meine Leistungen errechnet als wenn ich in D leben würde! Mir kommt es manchmal so vor, als wenn die in D sich das so hindrehen wie sie gerne würden!

Gruss Zaren

Offline kathy

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Re: Düsseldorfer Tabelle
« Antwort #9 am: 10. September 2009, 13:09:51 »
ah ha da ist das in spanien nicht möglich,interressant...
und wie das mit der schweiz aus, nikita?

Offline balu511

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Re: Düsseldorfer Tabelle
« Antwort #10 am: 10. September 2009, 19:56:25 »
Hallo Zaren,

ich habe den alten Thread nochmals gefunden:

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/sonstiges/berechnung-kindesunterhalt-df-t24.0.html


Liebe Grüße
Barbara