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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Mark am 30. Juni 2014, 20:55:57

Titel: dt.Krankengeld in F versteuern?!?!?
Beitrag von: Mark am 30. Juni 2014, 20:55:57
Hi,
ich war letztes Jahr lange krank und habe Krankengeld von der (dt.) KK bekommen.
Da ich in D im öff.Dienst arbeite, zahle ich auch in D Steuern. Dort muss KG nicht versteuert werden.

Bei der letzten Steuererklärung in F (muss ich ja machen) hat mir der frz. Sachbearbeiter gesagt,
ich müsse das (dt.) KG in F versteuern,
wenn ich nicht eine Bescheinigung eines (frz.) Arztes bringe,
dass es sich bei der Erkrankung um eine ALD ("affection longue durée") handelt.

Dazu die Fragen:
-Ist das wirklich so?
-Kann mir jemand einen Steuerberater in 68 (HautRhin) enpfehlen?
-Kennt jemand einen Arzt, der mir das bescheinigen kann?
(ich habe (u.a. wegen dt. KV) auch nur einen dt. Hausarzt,
war noch nie bei einem frz. Arzt)
Titel: Re: dt.Krankengeld in F versteuern?!?!?
Beitrag von: Der Norden am 01. Juli 2014, 12:23:48
Moin,
bin nun seit knapp 3 Jahren Krank geschrieben, arbeite allerdings in der Schweiz was aber in dem fall egal ist.
Bei mir ist es so das nur50% des Krankengeldes versteuert werden,bei voller berufsunfähigkeit fallen die Steuern komplett weg.
Bescheinigung vom frz.Arzt wollte noch nie jemand haben.Das man Arbeitsunfähig bzw. Krank ist sieht man ja auch anhand der abrechnungen.
Gruss
Titel: Re: dt.Krankengeld in F versteuern?!?!?
Beitrag von: Mark am 09. Juli 2014, 18:55:14
So, nachdem ich bei 'nem Arzt war und der mir gesagt hat,
dass meine Erkrankung nicht unter die "ALD" Kriterien fällt,
aber sich gewundert hat, was das Finanzamt damit will,
hab ich mal genauer recherchiert.

Falls jemand mal ein ähnliches Probem hat:

Im DBA D-F steht im Artikel 14,
dass Sozialleistungen nur im "Kassenstaat" besteuert werden.

Jetzt muss ich das "nur noch" dem FA klarmachen...