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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: noba0000 am 10. November 2008, 19:54:47

Titel: Doppelte Haushaltsführung auch mit Wohnsitz in Frankreich ??
Beitrag von: noba0000 am 10. November 2008, 19:54:47
Hallo!

Ab nächstem Jahr werde ich in Bayern arbeiten und das zweifelsfrei nicht mehr als Grenzgänger.      :kotz:
Ich habe Hier ein Haus und meine Rest-Familie bleibt auch hier wohnen und arbeiten.
Die Wochenenden werde ich hier in F verbringen.
Hat jemand, der vielleicht außerhalb der Grenzzone in Deutschland arbeitet und auch noch einen Wohnsitz in D hat Erfahrungen, ob ich das Programm doppelte Haushaltsführung, Werbungskosten etc. fahren kann/darf oder spricht hier die Tatsache dagegen, dass der andere Wohnsitz in F liegt?

Kann darf ich meinen 1. Wohnsitz in Frankreich belassen oder müsste ich den nach D verlegen.
Wie ist das steuerlich sinnvoller?

Danke für Eure Hilfe!
Titel: Re: Doppelte Haushaltsführung auch mit Wohnsitz in Frankreich ??
Beitrag von: Alsacien am 11. November 2008, 14:42:57
Hallo!

Ab nächstem Jahr werde ich in Bayern arbeiten und das zweifelsfrei nicht mehr als Grenzgänger.      :kotz:
Ich habe Hier ein Haus und meine Rest-Familie bleibt auch hier wohnen und arbeiten.
Die Wochenenden werde ich hier in F verbringen.
Hat jemand, der vielleicht außerhalb der Grenzzone in Deutschland arbeitet und auch noch einen Wohnsitz in D hat Erfahrungen, ob ich das Programm doppelte Haushaltsführung, Werbungskosten etc. fahren kann/darf oder spricht hier die Tatsache dagegen, dass der andere Wohnsitz in F liegt?

Kann darf ich meinen 1. Wohnsitz in Frankreich belassen oder müsste ich den nach D verlegen.
Wie ist das steuerlich sinnvoller?

Danke für Eure Hilfe!

Doppelte Haushaltsführung ist möglich, auch wenn der Familienwohnsitz in F liegt.