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Autor Thema: Doppeltbesteuerungsgesetz  (Gelesen 3579 mal)

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Guest

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Doppeltbesteuerungsgesetz
« am: 06. Januar 2007, 15:43:44 »
Hallo an alle Grenzgänger

Werde bald Beamter a. W. und weiß über meine Besteuerung in D schon ziemlich bescheid.
Der Finanzbeamte meinte, daß mein Mann mein Gehalt bei seiner Steuererklärung angeben muß. Es würde zwar nicht besteuert, aber sein ( also der meines Mannes) Steuersatz würde steigen.
Wodran erkenne ich unseren jetzigen Steuersatz und umwieviel kann er eventuel steigen?
P.S. Wir haben 3 Kinder.

Danke schon mal für eure Antworten

Guest

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Doppeltbesteuerungsgesetz
« Antwort #1 am: 13. Januar 2007, 23:41:45 »
Ich denke damit ist der Progressionsvorbehalt nach § 32b des deutschen Einkommensteuergesetzes gemeint(meiner Meinung nach eine fürchterliche typisch deutsche Erfindung). Das bedeutet das "nicht zu versteuernde" Einkommen wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, dann wird davon der Steuersatz berechnet. Dieser erhöhte "besondere Steuersatz" wird dann auf das Einkommen Deines Mannes (ohne Dein Einkommen) angewendet.

Unter www.bundesfinanzministerium.de - Service kannst Du die "normale" Steuer für das zu versteuernde Einkommen abhängig von der Steuerklasse ausrechnen lassen.

Deinen bisherigen Steuersatz kannst Du leicht ermitteln, indem Du den Steuerbetrag eines gesamten Jahres durch ein Hunderstel des zu versteuernden Einkommens teilst.