Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und LUX  (Gelesen 4344 mal)

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Offline Tina.!

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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und LUX
« am: 20. August 2012, 13:32:17 »
Hallo ihr Lieben!

Suche aktuell einen Job im Gesundheitswesen in LUX um mehr verdienen zu können.

Hat einer von euch Erfahrungen, wie die Besteuerung hier aussieht?!

Das wäre super!

LIEBEN DANK!! :-D
Tina   :doppeld:

Offline ~Pero~

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Re: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und LUX
« Antwort #1 am: 20. August 2012, 14:43:38 »
Hi

den genauen Wortlaut des DBA kenne ich nicht, aber bei mir und meinem Nachbarn (Franzose), ist es so, daß wir direkt in LUX versteuern,
aber unsere Einkommen in FR bei  der Steuererklärung angeben müssen.
Nachbar ist Single, da tut sich nix mehr,
bei mir wird das Einkommen zur Progressionsermittlung der Steuern meiner in DE arbeitenden Frau zum "Welteinkommen" hinzugerechnet.
Angeblich wollen die Franzosen dies aber ändern, aber das ist momentan noch nicht durch.

Viel Erfolg in LUX bei der Suche.

Bedenke aber, daß ein nicht zu unterschätzender Anteil der Mehreinkünfte durch Fahrtkosten, Autoverschleiß und "Zeitaufwand" aufgefressen wird.

A+
Pero

Offline XY

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Re: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und LUX
« Antwort #2 am: 20. August 2012, 14:44:25 »

Hallo,

Ich habe gerade das DBA D-SPA in der Hand. Die meisten DBA beruhen auf dem OECD Musterabkommen und sind demnach nahezu deckungsgleich. Nur das DBA D-F, da es etwas älter ist, weicht davon etwas ab.

Insbesondere gibt es keine der Grenzgängerregelung D-F vergleichbaren Vereinbarung.

Grundsätzlich ist der Arbeitslohn im Wohnsitzstaat zu versteuern. (Artikel 15 DBA-MA)
Ausnahme (das ist dann aber der Regelfall):

-   physischer Aufenthalt, aber nicht durchgängig!) von mehr wie 183 Tagen im Jahr im anderen Land oder
-   Die Vergütung wird von einem im andern Land ansässigen AG entrichtet oder
-   Die Vergütung wird von einer Betriebsstätte oder feste Einrichtung im anderen Staat entrichtet.

Puh, sehe aber gerade, dass es um DBA F-LUX geht!!
Da muss ich meine Ausführungen zurücknehmen. Ich denke aber, dass es vergleichbar ist. Ob es da eine Grenzgängerregelung gibt kann ich auch nicht beantworten.
Ich gebe mal trotzdem die Antwort, vielleicht hilft sie Dir ja trotzdem oder jemand anderen.

Gruß





Offline XY

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Re: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und LUX
« Antwort #3 am: 20. August 2012, 14:46:51 »
Jetzt haben petee01 und ich gleichzeitig geantwortet, aber seine Ausführungen decken sich mit meinen Darstellungen. So dass Du das so übernehmen kannst!
Gruß

Offline Tina.!

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Re: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und LUX
« Antwort #4 am: 20. August 2012, 15:29:34 »
Suuper! DANKE
Das hilft mir schon sehr. Versuche etwas ziemlich grenznah zu finden.
Und bei meinem Mikrogehalt für die sauig viele Arbeit, die ich im Moment mache, lohnt es sich denk ich schon.
Ist halt ne Rechensache. Mal sehen! Aber danke fürs Daumendrücken :-) :winkerwinker: