Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Erbschaftsteuer  (Gelesen 3951 mal)

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krissi82

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Erbschaftsteuer
« am: 08. Juli 2019, 23:17:29 »
Guten Abend zusammen 😊
Bevor ich meine Frage stelle, kurz zu unserer Situation:
- beides Beamte in Dtl. (zahlen dort alle Steuern)
- wohnhaft in Frankreich

In (hoffentlich noch ganz weit entfernter) Zeit werden mein Mann und ich erben. Mein Mann wird dabei wahrscheinlich  relativ viel erben.
Müssen wir in Frankreich Erbschaftsteuer zahlen, auch wenn wir unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind?
Würde es, rein theoretisch, gehen dass wir uns bei meinem Vater in Deutschland anmelden (dort kommen ohnehin unsere Post/Pakete hin) und dort unseren Hauptwohnsitz haben, das Haus in Frankreich aber behalten? Wir sind im Moment auch täglich bei meinem Vater zu Besuch. Wie würde es dann mit der Erbschaftsteuer aussehen?

Liebe Grüße

Offline pifolog

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Re: Erbschaftsteuer
« Antwort #1 am: 09. Juli 2019, 20:37:52 »
Hallo,
Haus und und einziger Wohnsitz in Frankreich, damit seid ihr in F „résident“, oder auf deutsch ansässig. Beamte und unbeschränkt steuerpflichtig in D spielt da keine Rolle. Die Erbschaft wird in F versteuert, weil euer Lebensmittelpunkt in diesem Land ist. Ich bezweifele stark, dass dieser kurzerhand durch eine weitere Anmeldung nach D verlagert werden kann.
Professionelle Hilfe scheint mir notwendig, die auch Details, die hier verständlicherweise nicht aufgeführt wurden, berücksichtigen kann. Sie schafft vielleicht eine plausible Erklärung für den Umzug aus dem eigenen Haus in ein Zimmer oder eine (kleinere) Wohnung beim Vater, was geschieht mit dem Haus und seiner Einrichtung als bisherigem Wohnsitz der Familie, evtl. Kinder, Schule …
Hilfreich sind auch Maßnahmen, die zur Verringerung der Erbmasse führen etwa durch Aufteilung oder Schenkung an weitere Verwandte (Enkelkinder ?) Ein Profi kennt sich da aus.

Doch vielleicht geht es auch ganz einfach. Denn wer in den 10 Jahren vor dem Erbfall insgesamt weniger als 6 Jahre in F gewohnt hat, bezahlt da keine Erbschaftssteuer.

krissi82

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Re: Erbschaftsteuer
« Antwort #2 am: 09. Juli 2019, 22:50:23 »
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort :-)
Ich habe heute mit dem Finanzamt in Deutschland telefoniert das für uns zuständig ist. Dort wurde mir gesagt dass bei der Vererbung von Immobilien die Erbschaftsteuer in dem Land gezahlt werden muss in dem die Immobilie steht. Nichtsdestotrotz haben wir einen Termin beim französischen Notar gemacht um das Ganze abzuklären.
Liebe Grüße

Offline pifolog

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Re: Erbschaftsteuer
« Antwort #3 am: 09. Juli 2019, 23:52:08 »
Die Auskunft vom deutschen Finanzamt ist nicht falsch. Doch sie gilt nur für D, berücksichtigt nicht die Besteuerung in F und kann daher missverstanden werden.
Ja, wenn die Immobilie in D liegt, darf D Erbschaftssteuer kassieren und tut es auch. Aber dabei bleibt es nicht. Wer in F résident ist, von dem will F auch Erbschaftssteuer selbst auf eine Auslandsimmobilie. Also 2 Länder wollen Geld, entsprechend sind ihre Gesetze. Damit du nicht doppelt versteuern musst, gewährt dir F einen Nachlass auf die in D erhobenen Steuern. Doch weil die D-Steuern erheblich niedriger sind als die in F, zahlst du letztlich immer die höheren F-Steuern. Nur die zählen dann unterm Strich, die deutschen sind bedeutungslos.

Der Termin beim Notar ist goldrichtig.

krissi82

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Re: Erbschaftsteuer
« Antwort #4 am: 10. Juli 2019, 00:17:01 »
So ein Mist:-(
Ich dachte wegen des Abkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung wären wir raus aus der Geschichte... im Moment wohnen wir erst 2,5 Jahre hier in Frankreich und wir fühlen uns sehr wohl hier. Sollte uns der Notar allerdings bestätigen dass wir tatsächlich das Erbe eines Tages in Frankreich versteuern müssen werden wir ernsthaft überlegen zurück nach Deutschland zu gehen...

Offline readonly

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Re: Erbschaftsteuer
« Antwort #5 am: 12. Juli 2019, 18:55:18 »
je nach Umfang des zu erwartenden Erbes (Immobilien?) könnte es helfen, das in eine GmbH zu überführen und den potentiellen Erblasser und die Erben als Gesellschafter einzusetzen. Im Erbfall würde dann nur der Gesellschaftsanteil vererbt werden. Müsst Ihr mal prüfen, ob das Sinn macht und Euch beraten lassen.

Und denkt mal einen Schritt weiter - wenn Ihr Erblasser werdet, was durch Unfall/Krankheit schneller sein kann, als einem lieb ist.
Stichwort: Europ. Erbrechtsreform aus 08/2015; danach gilt das Erbrecht des Landes des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die gesamte Erbmasse (egal wo) - also ggf das französische Recht mit dessen Besonderheiten...
Lässt sich durch Testament aber ein Stück weit steuern.

Offline Marion

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Re: Erbschaftsteuer
« Antwort #6 am: 07. Oktober 2020, 09:36:52 »
Hallo Krissi82

Ich beschäftige mich gerade auch mit diesem Thema und leider erhalte ich immer unterschiedliche Informationen...
Mich würde sehr interessieren, ob Du weitere Informationen erhalten hast WO denn nun wirklich versteuert wird, wenn das Erbe aud DE kokmmt und man schon länger in FR wohnt. In DE? In FR? oder wie "pifolog" schreibt in beiden Ländern?

Viele Grüße Marion

Offline readonly

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Re: Erbschaftsteuer
« Antwort #7 am: 07. Oktober 2020, 13:44:40 »
Die Sache ist recht einfach.
Das Erbe wird zunächst nach dem Erbrecht des Landes vererbt, an dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, als er verstorben ist.
Versteuern muss der Erbe dies in dem Land, in der steuerrechtlich ansässig ist.

Beispiel: Deutsche Person mit Wohnsitz in D aber im Winter Aufenthalt in Spanien, dort verstorben-> spanisches Erbrecht für Weltvermögen des Erblassers.
Erblasser kann vor Tod testamentarisch deutsches Erbrecht notariell festschreiben lassen. Wenn er das für dt. Erbrecht gemacht hat (man kann nur Länder wählen, deren Staatsbürgerschaft man hat oder in denen man ansässig ist) und in Spanien verstirbt, kommt dt. Erbrecht zur Anwendung. Österreichisches Erbrecht kann in diesem Beispiel nicht gewählt werden.
Achtung: Erbrecht ist nicht Erbschaftsteuer!

Der Erbe muss das Erbe versteuern. Und zwar nach Steueransässigkeit und bei Immobilien ggf. nach Standortland.
Im Beispiel oben würde der dt. Staat die vererbte Immobilie besteuern und wenn der Erbe in F ansässig ist, wird Frankreich nach Abzug der in D ggf. entrichteten Steuer auch noch was haben wollen. Freibeträge D>>>F!
Ist die Immobilie in F, dann wird nur der franz. Staat zuschlagen.

So hats mir vor 3y ein franz. Notar erklärt.

Offline cogee

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Re: Erbschaftsteuer
« Antwort #8 am: 07. Oktober 2020, 13:46:08 »
also ich hatte den fall vor ein paar jahren, musste alles in F versteuern, auch das vermögen in D, was wesentlich ungünstiger war, habe auch mit der notarin probiert es irgendwie zu tricksen aber da gab es leider keine Möglichkeit

Offline Steueranwalt

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Re: Erbschaftsteuer
« Antwort #9 am: 19. März 2021, 17:49:16 »
Hallo Krissi82!
Die Hinweise von pifolog unf readonly zum Internationalen Erbrecht und zur Erbschaftsteuer kann ich nur bestätigen. Aber Frage:

Habt Ihr als "Grenzgänger" aus F beachtet, dass die Besteuerung der dt. Beamtenbezüge in D derzeit verfassungsrechtlich hinterfragt wird? Siehe Forum-Thema zum "Öffentlichen Dienst" mit Hinweis auf aktuell lfd. Verfahren beim Bundesfinanzhof!