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Autor Thema: Dientwagen/Firmenwagen als Grenzgänger ... Alle Jahre wieder ... ;-)  (Gelesen 7809 mal)

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Offline Magnus

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Hallo zusammen,

ich wünsche euch erstmal nachträglich Frohe Weihnachten.

Ich habe ab dem 1.1. Anrecht auf einen Firmenwagen mit Privatnutzung, bin Grenzgänger und fahre täglich mit dem Wagen zu meiner Arbeitsstelle im Saarland.

In D muss ich für den Wagen Sozialversicherungsbeiträge und Pflegeversicherung zahlen insofern ich unter der Beitragsbemessungsgrenze liege. Hierfür ist die 1%-Regel zzgl. der einfachen Entfernung *LP *0,03 Cent anzuwenden. Ist das eigentlich die Entfernung (Luftlinie) oder Wegstrecke?

Beispiel:
LP des Wagens: 40.000,- EUR, d.h. 400,- EUR monatl. zu versteuern
einfache Entfernung: 30 km, d.h. 30*40000*0,03= 360,- EUR monatl. zu versteuern
Für die EUR 760,- zieht mir mein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Pflegeversicherung ab

Was hat es mit "15% Pauschalisierung" auf sich? Ich habe gefunden:

"Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer insoweit mit 15 % pauschalieren, als der Arbeitnehmer Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte  in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen könnte.
Die Pauschalierung löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus. Der Arbeitgeber muss die pauschal besteuerten Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert bescheinigen. Der Arbeitnehmer verliert den Werbungskostenabzug in Höhe des pauschalierten Betrags."

Das klingt für mich so, als ob ich damit in D nichts zahlen müßte?

Wie sieht es in F aus? welches Bruttogehalt gebe ich an? wie gebe ich den LP des Firmenwagens an? interessiert es in F auch nicht was der Wagen tatsächlich gekostet hat (Rabatte)? kann ich die Kosten für dienstlich genutzte Extras (Navi, Freisprecheinrichtung, ...) abziehen?

Ich habe versucht oben zusammenzufassen, was ich aus den threads diese Thematik betreffend entnehmen konnte. Leider sind damit für mich noch nicht alle Fragen beantwortet, daher dieser neue thread.

Gruß
Magnus

Offline Sabine

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Re: Dientwagen/Firmenwagen als Grenzgänger ... Alle Jahre wieder ... ;-)
« Antwort #1 am: 28. Dezember 2011, 19:53:10 »
zu der Pauschalisierung in DE kann ich nichts sagen, bei uns liegt bei denjenigen, die Dienstwägen haben, das Einkommen normalerweise über der Beitragsbemessungsgrenze, so dass keine gesonderte Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die Entfernung ist nicht die Luftlinie, sondern minimalst die kürzeste Entfernung auf der Straße.
Sofern ich mich richtig erinnere, geben meine Kollegen in Frankreich den Wert des Autos abzüglich Rabatt an, abzüglich eventueller Zuzahlungen an. Von dem Wert dann 10% als geldwerter Vorteil für das ganze Jahr gerechnet. Entfernungen zur Arbeitsstätte spielen in diesem Fall keine Rolle.


Offline Magnus

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Re: Dientwagen/Firmenwagen als Grenzgänger ... Alle Jahre wieder ... ;-)
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2011, 19:58:41 »
na ja, am Erreichen der Beitragsbemesungsgrenze arbeite ich noch ;-)
Das mit der Angabe des realen Kaufpreises und nicht des Listenpreis in F kling interessant, ist schon ein gewaltiger Unterschied. Der Kaufpreis dann brutto oder netto? eigentlich hat die Franzosen doch die deutsche MwSt. nicht zu interessieren (?)

Offline Ralph

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Re: Dientwagen/Firmenwagen als Grenzgänger ... Alle Jahre wieder ... ;-)
« Antwort #3 am: 29. Dezember 2011, 17:58:43 »
Also in Frankreich müssen offiziell auch 12 % p.a. des Kaufpreises inkl. Steuer (wer weiß den aber schon genau) versteuert werden - also auch die 1 % p.m. wie in D.

Du mußt auch aufpassen was Dir Dein Arbeitgeber in Deinem Einkommensnachweis reinschreibt. Wenn er da die Fahrten zwischen Wohn- u. Arbeitsstätte nicht in das zu versteuernde Einkommen mitausweißt - was auch falsch wäre - dann mußt Du diesen Teil auch nicht versteuern. Sozialversicherung fällt leider dafür an.

Hab mir mal was rausgezogen - ist von 2008 - meines Wissens hat sich da aber nichts geändert.
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2011, 18:10:42 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Soleil

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Re: Dientwagen/Firmenwagen als Grenzgänger ... Alle Jahre wieder ... ;-)
« Antwort #4 am: 29. Dezember 2011, 19:43:54 »
Mir wurde gesagt, man müsste bei der Steuererklärung nur ein Kreuzchen machen und eine EC-Nummer die im KFZ-Schein steht eintragen, dann wuerde das FA alles berechnen.
Ob das so stimmt bezweifle ich allerdings.
Gruß
Soleil