Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Dienstwagenversteuerung  (Gelesen 7093 mal)

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Guest

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Dienstwagenversteuerung
« am: 20. Februar 2006, 08:59:28 »
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand bzgl. Dienstwagenversteuerung von Grenzgängern in Frankreich helfen. Ich habe schon einige Broschüren durchgeschaut, Kollegen gefragt .... aber leider keine eindeutige Antwort bekommen, wie ich einen Dienstwagen in Frankreich zu versteuern habe. Im Steuerformular fällt er wohl unter das Einkommen, klar. Da stand auch, dass er angegeben werden muss. Aber in welcher Höhe (zB. wie in Deutschland 1 % Listenpreis + Fahrt zur Arbeitstätte ...) habe ich nicht heraus bekommen, wenn meine Frau und ich das richtig übersetzt haben, soll der daraus entstehende Vorteil geschätzt werden.

Wäre super, wenn hier jemand Rat wüsste.

Viel Grüße

Jürgen

Offline Uwe

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Dienstwagenversteuerung
« Antwort #1 am: 20. Februar 2006, 20:24:35 »
Hi,
ich hatte das gleiche Problem mit dem geldwerten Vorteil und einen längeren Disput mit der Dame im Finanzamt.
Ich habe mein Ek ohne den geldwerten Vorteil angegeben aber dennoch darauf hingewiesen und gesagt das ich nicht weiß wie ich damit  umgehen soll. Sie hakte nach und ich eklärte was es bei uns bedeudet.

Danach erklärte Sie mir das es dann auch wie im Lohnzettel angegeben als Steuerbrutto zu gelten hat.
Das jahr darauf versuchte ich es wieder. Diesmal war es ein Mann der sofort wußte um was es sich handelt und hat mir den geldwerten Vorteil wieder voll angerechnet.

Von wegen ehrlich währt amlängsten.

Aber wenn man ehrlich ist, dann kann so ein Auto schon als Zusatzeinkommen betrachten.
Das Auto hat mich in D nach Steuerabzug vielleicht 120,00€ gekostet für das Geld hätte ich mir drüben den Weg zur Arbeit und so manche Spritztour nicht leisten können. In F ist es durch den Steuervorteil vielleicht nur noch ein wenig mehr als die Hälfte (wirklich nur geschätzt).

Also lange kurzer Sinn geldwerten Vorteil 1% und Fahrtkilometer mitangeben oder zumindest sich "blöd" stellen und im Fina ganz naiv fragen. Ist ja nicht immer der/die gleiche Beamter/in.

Sorry leider negative Antwort, muß aber auch mal sein.

Salut
Uwe

P.S.: Wir fahren fast immer zu zweit zur Arbeit (Dienstwagen) und können daher unseren privaten ordentlich schonen und abgesetzt wird er trotzdem. Aber bitte nicht weitersagen.

Offline Uwe

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Dienstwagenversteuerung
« Antwort #2 am: 21. Februar 2006, 18:15:16 »
Hallo Leute,

ich war heute beim deutschen Finanzamt (für die Firma) und habe dort mal nachgefragr ob den die schon was vom "geldwerten Vorteil" in Frankreich gehört haben. Man war zwar ziemlich bemüht, es wurde aber allgemein hilflos mit den Achseln gezuckt.
Eine Frau jedoch hatte plötzlich einen Französisch-->Deutschen Steuerglossar in der Hand und da konnten wir nach einigem Blättern immerhin herausfinden das es den französischen Gegenbegriff für "geldwerten Vorteil" tatsächlich gibt. Er lautet wie folgt:

-- Avantage appreciable en argent -- .

Näheres wurde leider nicht erklärt, man kann jetzt aber immerhin beim Finanzamt diesen Begriff vorlegen.

Salut
Uwe

Offline l'Alsacien

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Dienstwagenversteuerung
« Antwort #3 am: 20. März 2007, 00:20:33 »
Ich habe stets den Begriff "avantages en nature" benutzt.
Die Frage ist in der Tat recht kompliziert. Bei Dienstwagen, die auch unbegrenzt zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen, gibt es in Frankreich mittlerweile auch die 1%-Regel (1% vom Listenneupreis wird auf das Bruttomonatsgehalt aufgeschlagen). In der Praxis rechnet man in Frankreich mit 12% auf das Jahresbrutto.
Für die 0,03%-Regel für jeden Entfernungskilolmeter der Strecke Wohnsitz - Dienstsitz gibt es in Frankreich m.W. keine Entsprechung, allerdings muss man ggf. die privat gefahrenen Kilometer einschliesslich des Arbeitsweges als geldwerten Vorteil versteuern. In der Praxis habe ich es so geregelt, dass mein deutscher Arbeitgeber auch zur Bestimmung des in Frankreich zu versteuernden Einkommens komplett die deutschen Regelungen (1% und 0,03 %) angewendet hat. Das sollte eigentlich keine Probleme verursachen.

mfG